KI-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
Die „Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO)“ wurde am 12. Juli 2024 offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später am 01. August 2024 in Kraft.
Dabei gelten einige Übergangsfristen bis zum Inkrafttreten:
- 6 Monate – ab dem 02.02.2025: Regelungen zu verbotenen KI-Systemen, es besteht eine umfangreiche Schulungspflicht für Mitarbeitende
- 12 Monate – ab dem 02.08.2026: Regelungen zu KI-Modellen für allgemeine Zwecke und Sanktionen.
- 36 Monate – ab dem 02.08.2027: Vorschriften für sog. „Integrierte KI-Systeme mit hohem Risiko“, die als Komponenten in z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Maschinen eingebaut (Anhang I).
- 24 Monate (Grundregel) – ab dem 02.08.2026 gelten alle übrigen Bestimmungen der KI-Verordnung.
Die KI-Verordnung können Sie hier einsehen.
Zudem beantwortet die Europäische Kommission hier Fragen zur Künstlichen Intelligenz. Weitere Informationen erhalten außerdem auch beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA in Form des Flyers und der Checkliste.
Finden Sie zum Thema Ki auch unsere aktuellen Fortbildungen:
– Webinar: KI-Richtlinien am 19.09.2024
– Webinar: AI-Act und DSGVO aus Sicht des DSB am 10.10.2024