Mandatierung eines Steuerberaters

Es scheint ein typisches deutsches Problem zu sein: Wie behandle ich das steuerrechtliche Mandat im Datenschutz?

Allein die Verwendung der Wörter „Daten“ und „Auftrag“ reichen scheinbar schon aus, um nur an Art. 28 DS-GVO zu denken. Dabei gibt für die Tätigkeiten des Steuerberaters ein eigenes Gesetz und eine eigene Berufsordnung, die regeln, was er tun darf und wie er diese Leistungen zu erbringen hat. Nämlich unabhängig (d.h. weisungsfrei) und eigenverantwortlich. Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgaben klassifiziert das BayLDA die Leistungen eines Steuerberaters einschließlich der Erstellung einer Lohn- und Gehaltsabrechnung im Rahmen der Beratung in einer am 20. Juli veröffentlichten FAQ nicht als Auftragsverarbeitung. Es ist davon auszugehen, dass hier bald eine Abstimmung zu einer bundesweit einheitlichen Klärung zu erwarten sein wird, bevor Berufsträger zu einer standeswidrigen Berufsausübung gedrängt werden.

Autor: Rudi Kramer

4 Kommentare

Schreibe einen Kommentar zu Dr. Hartmut H. Frenzel Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert