Hier ist der 1. Blog-Beitrag "Menschen, Daten, Sensationen – Rudis Bericht aus dem Datenzirkus, ergänzt um Franks Zugabe (KW 11/2022)" – ein Zwischenspiel.
Nanu? Schon wieder etwas Neues?
Wenn die eine Hälfte des Teams keine Zeit hat den ganzen Blogbeitrag online zustellen, gibt es in Zukunft (so wie heute) immer mal wieder ein kurzes Zwischenspiel, dieses enthält mindestens einen Beitrag je Kategorie (nach subjektiven Kriterien ausgewählt) plus alle Veranstaltungshinweise der anstehenden Woche.
Und hier ist es nun, das erste Zwischenspiel.
Wir wünschen eine gute Lektüre,
Rudi Kramer und Frank Spaeing
1.1 EDSA: Toolbox für den Dritttstaatentransfer
Der EDSA veröffentlichte eine “Toolbox on essential data protection safeguards for enforcement cooperation between EEA data protection authorities and competent data protection authorities of third countries”. Sie unterteilen diese in Hinweise für Verwaltungsvereinbarungen und Hinweise für internationale Abkommen, die farblich unterschiedlich hervorgehoben sind.
2.1 AG Pforzheim: Schadenersatz bei unberechtigter Adressweitergabe
Die Eltern sind geschieden, das Kind wird logopädisch behandelt, versichert ist es privat über den Vater. Im Rahmen der Abrechnung einer logopädischen Leistung gab eine Praxis die Adressdaten des Versicherungsnehmers auf Hinweis der Mutter der kleinen Patientin zur Abrechnung an eine Abrechnungsstelle. Der Vater fordert Auskunft und dann auch Schadenersatz, weil er die Weitergabe für ungerechtfertigt hält. Das AG Pforzheim (Urteil vom 27.1.2022, Az 2 C 381/21) sieht diesen Anspruch in Höhe von 1.500 Euro zzgl. 4 Euro Mahngebühr als gerechtfertigt an. Dabei habe es zum einen berücksichtigt, dass sich der von der Beklagten begangene Verstoß nicht als besonders schwerwiegend darstelle, insbesondere keinerlei Anhaltspunkte für ein systematisches Vorgehen oder gar eine Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht erkennen ließe. Andererseits sähe das Gesetz einen Ausschluss vermeintlicher Bagatellschäden nicht vor. Vielmehr sei der Schadensbegriff der DS-GVO weit auszulegen und, da es sich um einen europarechtlichen Anspruch handelt, nicht mit den bisher in Deutschland üblichen Beträgen für einen Immateriellen Schadensersatz zu vergleichen. Um die geforderte Abschreckung zu erreichen, müsse der zuzusprechende Schadensersatz über einen rein symbolischen Betrag hinaus gehen.
Das Thema ist hier ja schon öfter angesprochen worden: Anspruchsvoraussetzung und Berechnung der Höhe. Der bitkom hat dazu ein Positionspapier verfasst und auch wenn die Forderung sich nicht mit meinen Erinnerungen an den Sozialkundeunterricht und die Gewaltenteilung deckt, ist die Darstellung der Thematik und der damit verbundenen Unsicherheiten dennoch zutreffend.
3.1 Berlin: Zuständigkeit der Aufsicht nach TTDSG
Gemäß § 1 Nr. 16 der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung – OWi-ZustV) ist nun auch die die oder der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für Ordnungswidrigkeiten nach § 28 Absatz 1 Nummer 10, 11 und 13 TTDSG zuständig.
4.1 Der AI Index Report
Laut dem AI-Index-Report des Stanford Institute for Human Centered Artificial Intelligence (HAI) nimmt die weltweite gesetzgeberische Aktivität dazu zu. Darüber hinaus visualisiert der Jahresbericht Daten im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und will es damit Entscheidungsträgern ermöglichen, sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, um KI verantwortungsvoll und ethisch mit Blick auf den Menschen voranzutreiben.
5.1 Nutzerdaten bei digitalem Lesen...
Oder so ähnlich ließe sich die Betrachtung in diesem Artikel beschreiben, der sich mit den Erkenntnissen aus der Auswertung von Bibliotheksdaten befasst, die durch die online-Nutzung entstehen und Rückschlüsse auf den Nutzer ermöglichen. Etwas technischer ausgedrückt heißt das das User-Tracking in Bibliotheken, oder mit einem netten Verweis auf einen Filmtitel mit Stasi-Aktivitäten „Das Lesen der Anderen“. Spannend, für online-Contentanbieter – aber fast noch mehr für deren Nutzer!
5.2 Veranstaltungen
21.03.2022, 10:00 bis 15:00 Uhr, buntes Programm nicht nur mit Vertreter:innen der Wirtschaft, sondern auch mit Expert:innen aus den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit, Teilnahme kostenlos, Anmeldung erforderlich.
22.03.2022, ab 18:15 Uhr, der BfDI und die juristische Fakultät der Universität Bonn laden am 22.03 um 18:15 Uhr herzlich ein zu einer gemeinsamen Vortragsveranstaltung mit anschließender Diskussion zum Thema "Datenschutz skalieren – Wie alltäglichen Rechtsbruch verhindern?" ein, Gastredner ist der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems, die Veranstaltung findet unter Einhaltung der 3G-Regeln in der Aula der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn statt. Um eine Anmeldung per Mail bis zum 21. März an veranstaltung@bfdi.bund.de wird bei Teilnahme in Präsenz gebeten. Dazu finden Sie dann passend zur Veranstaltung einen Livestream der Veranstaltung. Und ja, es wurde auch schon diskutiert, wie die Nutzung dieses Streams datenschutzkonform möglich sei. Wird wohl auch dann live diskutiert werden. Teilnahme kostenlos.
25.03.2022, 19:00 bis 20:30 Uhr – Besonders Kinder und Jugendliche werden immer öfter mit Hass im Internet konfrontiert und müssen sich mit dem Thema Cybermobbing fast täglich auseinandersetzen. Sie sind Opfer, aber leider auch Täter:innen. Doch es gibt Möglichkeiten sich zu wehren. Wichtig ist es zu erkennen, dass es im Umgang mit Hass im Internet unterschiedliche Strategien zur Abwehr und Verteidigung gibt. Was Hass im Netz ist, was er anrichtet und wie man Hass im Netz entgegnen kann, stellt der CEO bei Revolvermänner – Reputationsagentur, Düsseldorf, vor. Anmeldung erforderlich.
Weil es gut dazu passt: Veranstaltung am 24.03.2022 (5.15.2) zu Cybercrime und digitaler Gewalt gegen Frauen.
6.1 Wer über Tor kommunizieren will...
Der aktuelle Krieg (militärische Operation für die Telegram-Nutzer) in Europa zeigt auch, wie Informationsbeeinflussung und –beherrschung eingesetzt werden. Wer sich in diesem Zusammenhang für die Nutzung des „Tor-Netzwerkes“ interessiert, findet mit Hilfe dieses Add-ons Information dazu unter Firefox.
7.1 Bildung für Grundschule-Personal
Wie vermittelt man Lehrenden den erforderlichen Hintergrund, um Kinder an „Data Literacy“ heranzuführen? Um diese Fragen kümmert sich der „KI-Campus“, ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes F&E-Projekt. Auch die als "KI-Campus-Original" gekennzeichneten Lernangebote werden im Rahmen von F&E-Projekten pilothaft umgesetzt. Der KI-Campus ist seit Juli 2020 als Beta-Version öffentlich verfügbar und wird kontinuierlich weiterentwickelt.
8.1 Transparenz in der Regierungsarbeit
Mit dem Koalitionstracker von FragDenStaat und Wikimedia Deutschland können Sie die Regierungsarbeit der Ampel-Koalition live verfolgen: Welche Vorhaben werden umgesetzt? Wo wird gebremst? Wie sieht der Stand in einzelnen Themenbereichen aus? Spannend...