Merkblatt zu den datenschutzrechtlichen Auswirkungen des Brexits

Dieses Merkblatt soll beim richtigen Umgang mit den Folgen des ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreiches (UK) aus der Europäischen Union (EU) helfen.

Informieren möchte der BvD mit diesem Merkblatt sowohl die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen als auch Einrichtungen wie Unternehmen, Vereine, Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, Arztpraxen usw. die personenbezogene Daten verarbeiten.

Vorbehaltlich etwaiger Übergangsregelungen, die in einem möglichen Rücktrittsabkommen enthalten sein können, gilt ab dem 30. März 2019:

Durch den Austritt aus der EU wird UK zu einem Drittland im Sinne der Artt. 44 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Demnach muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass angemessene Schutzmaßnahmen in Großbritannien als Drittstaat durch die Zielunternehmen bestehen (Art. 46 DS-GVO). Diese Maßnahmen beinhalten Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules o. ä. Instrumente. Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verarbeitung sind bei Anwendung der zusätzlichen Instrumente nach der DS-GVO auch in Drittstaaten möglich.

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