Muster-AV-Vertrag Gesundheitswesen angepasst

Der AK-Medizin des BvD hat „Muster-AV-Vertrag für das Gesundheitswesen“ angepasst und insbesondere die Neuregelung des §203 StGB zu sonstigen mitwirkenden Personen berücksichtigt.

In der DS-GVO sind die Anforderungen geregelt, wie Verträge zur Auftragsverarbeitung gestaltet sein müssen.

Sind dabei personenbezogene Daten betroffen, die der Schweigepflicht gemäß §203 StGB unterliegen, so sind zusätzliche Punkte zu beachten.

Die Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern der Verbände

hat den bisherigen „Muster-AV-Vertrag für das Gesundheitswesen“ bereits 2017 an die DS-GVO angepasst. Nun erfolgte eine weitere Anpassung, die insbesondere die Neuregelung des §203 StGB zu sonstigen mitwirkenden Personen berücksichtigt.

  • 4.2: Sozialdatenschutz an SGB X angepasst
  • Kapitel 4.5: Kapitel zu Schweigepflicht⁄Datenschutz komplett ausgetauscht
  • Präambel: Hinweis bzgl. § 203 StGB gelöscht, da dieser geändert wurde
  • 1 Definitionen: Drittland, Hauptvertrag ergänzt
  • 7.1 mit Vertragsklauseln zur Neuregelung des § 203 StGB sowie die dazu gehörende Kommentierung eingefügt
  • Anlage 3:
    • Vorschlag zur datenschutzrechtlichen Verpflichtungserklärung gegen das Verbändemuster ausgetauscht
    • Verpflichtungserklärung für Sozialgeheimnis⁄Fernmeldegeheimnis als „optional“ gekennzeichnet
  • Anlage 4: Verpflichtung auf § 203 StGB sowie Kommentierung eingefügt

Damit steht ein Muster-Vertrag zur Auftragsverarbeitung zur Verfügung, der alle aktuellen Regelungen und Anforderungen im Gesundheitswesen mit berücksichtigt.

Der Muster-AV-Vertrag steht unter einer Creative Commons (CC) Lizenz, genauer unter der CC BY(Namensnennung 4.0 International) zur freien Verfügung.

Autorin: Barbara Stöferle, Sprecherin AK Medizin des BvD

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