Neue KI-Fortbildung zum „AI-qualified (BvD)“ DPO/DPC startet am 02.09.2024
Datenschutzbeauftragte sehen sich aktuell mit dem Verarbeitungsbedarf mittels KI-Anwendungen ihrer Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter konfrontiert. Um den eigenen Beratungs- und Überwachungsaufgaben in diesem Zusammenhang gerecht werden zu können, sind spezifische Kenntnisse dieser Materie erforderlich.
Mit der Fortbildung zur Zusatzbezeichnung „AI-qualified (BvD)“ DPO/DPC („KI-qualifizierter (BvD)“ Datenschutzbeauftragter bzw. -koodinator) vermittelt der BvD betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie anderen im Datenschutz tätigen Personen die dafür erforderlichen Kenntnisse.
Für die Fortbildungen stellen sich Interessierte ihr Seminarprogramm aus entsprechend gekennzeichneten Terminen im Fortbildungsangebot des BvD eigenständig zusammen. Um die Zusatzbezeichnung erstmalig zu erlangen, muss die Teilnahme an BvD-Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 AI-Credit-Points innerhalb von 12 Monaten nachgewiesen werden. Von diesen 24 AI-Credit-Points müssen mindestens 16 AI-Credit-Points dem Pflichtmodul zugeordnet sein, das sowohl juristische Grundlagen der KI-Verordnung und den daraus abgeleiteten Pflichten für Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche behandelt als auch Fragen dazu, wie man KI-Anwendungen aus datenschutzrechtlicher Perspektive prüft. Die Seminarthemen für die weiteren mindesten 8 AI-Credit-Points werden von den Teilnehmenden frei gewählt – je nach Interesse und beruflichen Schwerpunkten. Diese können sowohl im juristischen, als auch im technischen Bereich liegen. Sie können den Blick auf die konkrete Beratungspraxis, oder sie beleuchten die Potenziale der Nutzung von KI-Tools für die Effizienzsteigerung der eigenen Arbeit.
Für Fortbildungen anderer Anbieter oder Fortbildungen und Kooperationen des BvD, die nicht explizit als Teil der Fortbildung ausgewiesen sind, können keine AI-Credit-Points angerechnet werden.
Wer die nötigen AI-Credit-Points erlangt hat, kann beim BvD einen Antrag stellen (Verwaltungsgebühr: 75,- Euro zzgl. MwSt.), um die Zusatzbezeichnung „AI-qualified (BvD)“ zu führen. Nach Prüfung der Nachweise stellt die BvD-Geschäftsstelle ein entsprechendes Schriftstück aus und stellt ein Logo zur Verfügung, das zur Kommunikation der Zusatzqualifikation genutzt werden darf. Sollte ein BvD-Mitgliedsunternehmen in Liste der auf das BvD-Berufsbild selbstverpflichteten Mitglieder geführt sein, wird auch dort die Anzahl der Mitarbeitenden kommuniziert, die diese Zusatzbezeichnung führen.
Der Bereich der Künstlichen Intelligenz entwickelt sich rasant weiter. Um die Kenntnisse aktuell zu halten, sind nach der Fortbildung für den Erhalt der Zusatzbezeichnung in Zeiträumen von 12 Monaten jeweils mindestens 8 weitere AI-Credit-Points nachzuweisen. Dies entspricht einer ganztägigen Fortbildung. Der Themenbereich ist hier frei wählbar. Damit erkennbar ist, wie aktuell die durch die Fortbildung erlangten Kenntnisse im Bereich Künstliche Intelligenz sind, enthält das zur Verfügung gestellte Logo eine Jahreszahl. Diese ist immer um ein Jahr höher als das Jahr in dem der letzte Seminartermin der Fortbildung absolviert wurde. Wird die Fortbildung also beispielsweise in 2024 abgeschlossen, erhält das zur Verfügung gestellte Signet die Bezeichnung „AI-qualified (BvD) 2025“. Werden für den Erhalt der Zusatzbezeichnung Aufrischungskurse im Umfang von mindestens 8 AI-Credit-Points (ein ganztägiges Seminar oder mehrere kürzere Seminare) nachgewiesen, so kann man einen Antrag auf ein aktualisiertes Logo stellen. Die darauf genannte Jahreszahl ist ebenfalls ein Jahr höher als das Jahr, in dem der letzte Seminartermin der Auffrischungskurse absolviert wurde.