Neue Praxishilfe für Mitglieder: Datenschutz bei Online-Terminverwaltungssystemen
Im Mitgliederbereich steht ab sofort eine neue Praxishilfe zur Verfügung, die sich mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen an Online-Terminverwaltungssysteme im medizinischen Bereich befasst. Die Praxishilfe beleuchtet die datenschutzkonforme Nutzung solcher Systeme, die in Arztpraxen, Krankenhäusern und für betriebsmedizinische Dienste zur Anwendung kommen.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Notwendigkeit einer ausdrücklichen Einwilligung für die Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch externe Dienstleister. Die Praxishilfe thematisiert zudem die gesetzlichen Pflichten, darunter die Verpflichtung zur Löschung von Daten nach Zweckentfall und die Sicherstellung alternativer Terminvergabemöglichkeiten für „Offliner“.
Diese Praxishilfe bietet BvD-Mitgliedern wertvolle Unterstützung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards im Umgang mit Online-Terminbuchungen und sensibilisiert für die notwendigen Verträge und Verschwiegenheitspflichten.