Neues zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Das BayLDA hat seine Empfehlungen veröffentlicht.

Die Datenschutz-Folgenabschätzung wurde mit der DS-GVO neu eingeführt. Dementsprechend unsicher sind die Herangehensweisen, die ja letztendlich europaweit abgestimmt und vergleichbar und dem Ziel der DS-GVO einer einheitlichen Auslegung und Umsetzung förderlich sein sollen.

Das BayLDA hat nun seine Empfehlungen veröffentlicht, die sich am internationalen Standard ISO 29134 orientieren. Ebenfalls zugänglich sind hier auch die Ergebnisse eines Planspiels der Aufsichtsbehörden, in dem sie einen fiktiven Fall über das Standard-Datenschutzmodell und die ISO 29134 abbilden.

Erfreulich ist, dass dabei auch in Aussicht gestellt wurde, dass das BayLDA überlegt, im Spätherbst eine Liste von Verarbeitungen gemäß Art. 35 Abs. 5 DS-GVO zu veröffentlichen, bei denen keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist.

Autor: Rudi Kramer

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