BvD beruhigt: „DS-GVO für Vereine ist kein Hexenwerk“

Verband gibt Tipps und Links für kleine Organisationen

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. unterstützt kleine Organisationen wie Vereine und Stiftungen, sich zum 25. Mai 2018 auf die Anforderungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) rechtskonform vorzubereiten.

„Manche Vereine blicken mit Schrecken auf die neuen Regeln. Aber die Anforderungen für kleinere Organisationen sind meist nicht neu und mit nur wenig Aufwand schnell umzusetzen“, sagte BvD-Vorstand Thomas Spaeing. Freiwillige Feuerwehren, lokale Sport-Vereine oder Landfrauenverbände benötigten in der Regel keinen Datenschutz-beauftragten. Für etwaige Datenerhebungen über eine Internetseite, bei Kommentaren oder für Newsletter, böten die meisten Dienstleister mittlerweile vorgefertigte Verträge an. „Wir wollen kleine Organisationen ermutigen, sich mit dem Datenschutz auseinanderzusetzen. Die DS-GVO für Vereine ist kein Hexenwerk“, sagte Spaeing.

Sie sei aber eine gute Gelegenheit, den Umgang mit Daten im Verein grundsätzlich zu hinterfragen. „Nicht jeder Übungsleiter eines Sportvereins muss auf die Zahlungsdaten der Mitglieder zugreifen“, sagte Spaeing. Zudem können Dachverbände die Vereine unterstützen und einen Datenschutzbeauftragten benennen, der die Mitgliedsvereine berät. Erst wenn sich eine Organisation gar nicht mit den Bestimmungen auseinandersetzt, könnten die finanziellen Strafen schmerzhaft sein, sagte Spaeing.

Der BvD verlinkt in seinem Online-Artikel „Tipps und Tricks für kleine Organisationen“ auf Informationen speziell für Vereine, Stiftungen, Handwerksbetriebe und Selbstständige. Daneben bieten die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder Orientierungshilfen, Muster-Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten und Checklisten speziell für kleine Unternehmen und Organisationen an.

Am 25. und 26. April kommen in Berlin rund 200 Datenschutzexperten aus Politik, Wirtschaft und den Aufsichtsbehörden zu den BvD-Verbandstagen 2018 in Berlin zusammen. Einen Monat vor dem Start der DS-GVO am 25. Mai diskutieren sie über den Stand der Vorbereitungen und noch offene Fragen.

Am 25. April abends verleiht der BvD erstmals auch den mit 3.000 Euro dotierten Datenschutz-Medienpreis (DAME) für Videos und Clips, die Datenschutz anschaulich erklären. Damit unterstützt der BvD die Produktion von verständlichen Erklärungen zu einzelnen Aspekten im Datenschutz.

Link zum Artikel „Tipps und Tricks für kleine Organisationen“ https://www.bvdnet.de/verband-gibt-tipps-und-links-fuer-kleine-organisationen/

Ihr BvD-Ansprechpartner:

Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing, Budapester Straße 31, 10787 Berlin

Tel: 030 . 26 36 77 60, E-Mail: bvd-gs@bvdnet.de, Internet: https://www.bvdnet.de

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit rund 1.000 Mitgliedern fördert und vertritt die Interessen der Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden. Der Verband bietet seinen Mitgliedern kompetente Unterstützung bei der täglichen Berufsausübung inkl. umfangreicher Weiterbildungsprogramme.

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