BvD fordert Rechtssicherheit bei „Safe Harbour“-Nachfolge

„EU-US Privacy Shield“ muss transparent und nachprüfbar sein

Berlin, 03.02.2016

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt das Bestreben der EU-Kommission und der US-Regierung, zügig ein Nachfolgeabkommen für die „Safe Harbour“-Vereinbarung zu finden. „Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und Datenschutzbeauftragte brauchen Rechtssicherheit“, sagte BvD-Vorstand Thomas Spaeing am Mittwoch in Berlin. „Allerdings muss das Abkommen transparent, nachprüfbar und Betroffenenrechte europäischer Bürger auch vor US-Gerichten durchsetzbar sein.“

Die EU-Kommission hatte am Dienstag eine grundsätzliche Einigung mit den USA bekannt gegeben. Die neue Vereinbarung trägt den Namen „EU-US Privacy Shield“. Sie löst das im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof annullierte „Safe Harbour“-Abkommen über den Datenverkehr zwischen EU-Unternehmen und den USA ab.

Laut EU-Kommission können Bürgerinnen und Bürger künftig bei Datenmissbrauch Schadensersatzsansprüche anmelden, Unternehmen müssten Fristen zur Beantwortung von Beschwerden einhalten und EU-Datenschutzbeauftragte können Beschwerde beim US-Handelsministerium einreichen. Für Vorwürfe über die Ausspähung durch Geheimdienste soll eine US-Ombudsstelle eingerichtet werden. Das Abkommen muss noch ausgearbeitet und von den EU-Staaten sowie dem EU-Parlament geprüft werden.

Datenschützer kritisierten unter anderem, dass die US-Seite die Zugeständnisse bisher lediglich in einer schriftliche Erklärung vorlege, die keine Rechtssicherheit gebe.

„Eine Einigung ist dringend und notwendig“, mahnte BvD-Vorstand Spaeing. „Die Verwendung von personenbezogenen Daten aus Europa in den USA muss aber kontrolliert werden können. Das scheint durch die jetzige Übereinkunft noch nicht gesichert.“

Ihr BvD-Ansprechpartner:

Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing, Budapester Straße 31, 10787 Berlin
Tel: 030 . 26 36 77 60, E-Mail: bvd-gs@bvdnet.de, Internet: https://www.bvdnet.de

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