Meike Kamp zum Auftakt der BvD-Verbandstage: „Datenschutz ist mehr als nur ein lästiges gesetzliches Erfordernis“

Berliner Datenschutzbeauftragte erinnert daran, dass Datenschutz vor allem auch der Transparenz, Sicherheit und dem Interessenausgleich für Bürger*innen, Kund*innen und Mitarbeitenden dient.

Berlin, 27.05.2020 – Zum heutigen Auftakt der Frühjahrskonferenz des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. plädierte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BInBDI), Meike Kamp, für einen ausgewogenen Blick auf das Thema Datenschutz. „Regulierung und Datenschutz kommen im Koalitionsvertrag nicht ganz so gut weg. Es wird viel Reformbedarf gesehen, nicht immer an der richtigen Stelle“, so Kamp, die derzeit auch Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder ist. Datenschutz werde gebrandmarkt als „Innovationsbremse“ und „Bürokratiemonster“ – ein Image, dass es zu berichtigen gelte. „Datenschutz ist mehr als nur ein lästiges gesetzliches Erfordernis – sorgt er doch für Transparenz, Sicherheit und Interessenausgleich bei Bürger*innen, Kund*innen und Mitarbeitenden.“ Das sei laut Kamp vor allem auch im Zusammenhang mit neuen Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) von großer Bedeutung: „Nur wenn sich Menschen darauf verlassen können, dass ihre Persönlichkeitsrechte bei der Verarbeitung ihrer Daten von Seiten der Verwaltung und der Unternehmen gewahrt bleiben, wird dem Einsatz von KI das nötige Vertrauen entgegengebracht.“

Datenschutzbeauftragten in Unternehmen kommt in diesem Zusammenhang wesentliche Bedeutung zu. Dies unterstrich im Anschluss die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider. Sie sieht Datenschutzbeauftragte als ein wirksames Mittel gegen Rechtsunsicherheit im Markt beim Einsatz von KI, denn „mit ihrer datenschutzrechtlichen Expertise und zunehmend auch ihrer KI-Kompetenz tragen sie maßgeblich dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu mitigieren.“

Die Bedeutung, die hier der Qualifikation von Datenschutzbeauftragten zukommt, erläutert der BvD-Vorstandsvorsitzende Thomas Spaeing: „Als Berufsverband fördern wir bereits seit einem Jahr die KI-Kompetenz von Datenschutzbeauftragten, damit sie ihre Schlüsselrolle beim Einsatz von KI und beim Schutz der Betroffenenrechte wahrnehmen können.“

Unter dem Motto „KI und Datenschutz (k)ein Widerspruch“ stehen in diesem Jahr bei den BvD-Verbandstagen insgesamt 38 Keynotes, Panels und Fachvorträge auf dem Programm. Zu den Referierenden gehören neben Meike Kamp zahlreiche weitere Landesdatenschutzbeauftragte: Thomas Fuchs aus Hamburg, Dr. h.c. Marit Hansen aus Schleswig-Holstein, Prof. Dr. Tobias Keber aus Baden-Württemberg, Prof. Dr. Dieter Kugelmann aus Rheinland-Pfalz, Maria Christina Rost aus Sachsen-Anhalt und Michael Will aus Bayern. Nach dem Auftakt, zu dem heute Abend auch die Preisverleihung des Datenschutz Medienpreises DAME gehört (s. gesonderte Presseinformation am 28.05.2025), diskutieren am Mittwoch (28.05.2025) unter anderem Prof. Max von Grafenstein (Professor für Digitale Selbstbestimmung, UdK Berlin), Michael Dose (Datenschutzexperte beim BDI), Kai Zenner (Büroleiter des EU-Abgeordneten Axel Voss) und Prof. Ulrich Kelber (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.) unter dem Titel „DSGVO am Wendepunkt – Reform oder Stillstand?“ über möglichen Bürokratieabbau, Reformbedarf und den richtigen Umgang mit Big Tech.

Neben dem deutschsprachigen Kongressprogramm findet im Rahmen der BvD-Verbandstage zum zweiten Mal ein internationaler Kongress des Dachverbands European Federation of Data Protection Officers (EFDPO) statt, zu deren Gründungsmitgliedern der BvD gehört. An zwei Tagen sprechen Referentinnen und Referenten aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Norwegen, Großbritannien, Tschechien, der Slowakei und Griechenland. Thematisch stehen passend zum Kongressmotto zentrale Fragen zum Schutz von Nutzerdaten im Zeitalter der KI und der Status des Verhaltenskodex‘ für allgemeine KI durch das EU AI Office. Darüber hinaus geht es unter anderem um den europäischen Gesundheitsdatenraum, aktuelle Entwicklungen im Bereich von Cybersecurity und regulatorische Entwicklungen in diesem Bereich sowie den EU Cloud Code of Conduct als Instrument zur effektiven Demonstration der DSGVO-Konformität im Cloud-Bereich. Alle Programmpunkte des EFDPO-Tracks finden auf Englisch statt und richten sich an ein internationales Fachpublikum.

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