Fragebogen des BMI zur Evaluation des BDSG

Für das am 25. Mai 2018 in Kraft getretene neue Bundesdatenschutzgesetz ist eine Evaluierung spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen. Diese Evaluierung führt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat durch und hat dazu in einem ersten Schritt im November 2020 einen Fragebogen versendet, den der BvD am 15.01.2021 beantwortet eingereicht hat.

Die Antworten des BvD auf die Fragen zur Evaluation des BDSG können Sie hier nachlesen.

 

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