Positionspapier zur Reform der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit 2018 und setzt seitdem hohe Standards für den Schutz personenbezogener Daten in Europa. Sie ist Ausdruck eines europäischen Grundrechtsverständnisses und dient als globaler Maßstab für den Datenschutz. Gleichzeitig zeigt die Anwendungs- und Aufsichtspraxis in Europa, dass Anpassungen erforder-lich sind, um unnötige Bürokratie abzubauen, Rechtsunsicherheit zu ver-ringern und Datenschutz und digitale Innovation miteinander zu verbinden.

In Zeiten zunehmender Digitalisierung, immer komplexer werdender Technologien, stark wachsender Risiken für die Cybersicherheit und zunehmender Regulierung kommt den Datenschutzbeauftragten insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen eine wichtige Beratungsfunktion zu. In Unternehmen fehlt es vielfach an der erforder-lichen Kompetenz, um diese Themen angemessen zu behandeln. Qualifizierte Datenschutzbeauftragte können in diesem und anderen Bereichen zum Wegbereiter für eine sichere und rechtskonforme digitale Transformation werden, sofern sie angemessen eingebunden werden und ihr Mehrwert erkannt wird.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. setzt sich daher für einen Paradigmenwechsel ein. Hersteller dürfen nur digitale Lösungen anbieten, die datenschutzkonform nutzbar sind. Durch verpflichtende Konformitätsnachweise können Unternehmen und öffentliche Stellen darauf vertrauen, dass die von ihnen eingesetzten Produkte die Anforderungen der DSGVO erfüllen. Dies schafft Rechtssicherheit und entlastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.

Unsere Kernforderungen

Risikobasierter Datenschutz mit einheitlicher Anwendung und praxisnaher Umsetzung durch “Privacy by Design” als Herstellerpflicht:

Beteiligung des Herstellers an der Compliance-Verantwortung des Verantwortlichen und Auftragsverarbeiters.

Hersteller dürfen Produkte und Dienstleistungen nur anbieten, wenn sie datenschutzkonform einsetzbar sind („Privacy by Design“).

Diese Konformität muss durch den Hersteller nachgewiesen werden.

Hersteller sollen ihre Produkte und Dienstleitungen daten-schutzkonform vorkonfigurieren, soweit möglich („Privacy by Default“).

Einbindung des Datenschutzbeauftragten erweitern, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei Pflichten und Risiken zu entlasten.

Weitere Details entnehmen Sie dem kompletten Positionspapier, das Sie hier finden.

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