Stellungnahme zum Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) hat den BvD im Rahmen der Verbändebeteiligung aufgefordert, zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Stellung zu nehmen.

Der BvD hat zu dem Entwurf eine Stellungnahme eingereicht. Bereits in seiner Evaluierung des „Ersten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“ [Stand: Oktober 2021, S. 43] hatte das BMI festgestellt, dass der Datenschutzbeauftragte eine für die Praxis wichtige Hilfestellung als Organ der Selbstkontrolle einnimmt. Folgerichtig ist das Festhalten an dieser Betrachtung auch mit Blick auf zukünftige Technologien und EU-Gesetzgebungsvorhaben wichtig. Eine direkte Konnexität zwischen einem dieser Gesetzgebungsverfahren und der Regelungen über die Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht, sodass die vorgesehenen Kriterien für die Benennung weiterhin zutreffend sind.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme des BvD mit weiteren Anmerkungen zum Bundesdatenschutzgesetz, um mehr zu erfahren.

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