Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine 1. Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den BvD im Rahmen der Verbändebeteiligung aufgefordert, zum Entwurf einer „1. Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ Stellung zu nehmen.


Der BvD hat zu dem Entwurf eine Stellungnahme eingereicht. Darin betont der BvD, dass er die Intention des Gesetzes, den Forschungsstandort Deutschland zu stärken, ausdrücklich teilt. Forschung und Datenschutz sind essenzielle Grundrechte, die miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Der vorliegende Entwurf adressiert diesen Anspruch durch Vorgaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten sollen.

Gleichzeitig betont der BvD die Bedeutung von Vertrauen: Bürgerinnen und Bürger sind nur dann bereit, sensible Gesundheitsdaten preiszugeben, wenn ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Um dieses Vertrauen zu sichern, müssen klare und strenge Rahmenbedingungen geschaffen werden. Andernfalls droht nicht nur ein Vertrauensverlust, sondern auch ein Rückschritt für die medizinische Versorgung und den Forschungsstandort Deutschland.

Für weitere Details lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme.

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