Nadja Bunk

Positionspapier: Data Act und DSGVO für mehr Rechtsklarheit bei Datenzugang und Datennutzung

Mit dem Data Act soll ein für die gesamte EU geltender rechtlicher Rahmen für das Nutzen und Teilen von Daten geschaffen werden. Ziel der EU-Kommission ist es, mit dem Entwurf für alle Akteure in der wirtschaftlichen Wertschöpfungskette den Austausch und die Nutzung von Daten zu verbessern oder überhaupt erst zu ermöglichen. Dabei sieht der Data Act vor, dass die DSGVO unberührt bleibt und daher ihre Regelungen weiterhin ohne Einschränkung gelten, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt. Damit werden für die bestehenden offenen Fragen im Datenschutz nicht nur keine Lösungen angeboten: Vielmehr drohen sich Rechtsunsicherheiten noch zu verschärfen.

In einem gemeinsamen Positionspapier heben DIHK, Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und Stiftung Datenschutz einige datenschutzrechtliche Fragestellungen hervor, die mit dem Data Act-Entwurf der EU-Kommission einhergehen. Eine volle Ausschöpfung des Potenzials datenbasierter Innovationen kann nur erreicht werden, wenn begriffliche Klarheit und möglichst wenige Unsicherheiten mit Blick auf das Datenschutzrecht bestehen.

Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung am 05.09.2022 „Data Act – Was kommt auf die Wirtschaft zu?“ wurde das Thema weiter diskutiert.

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