Karsten Füllhaase

Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (HinSchG-E)

Das Bundesministerium der Justiz hat am 13.04.2022 den Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (HinSchG-E) veröffentlicht und zur Stellungnahme eingeladen.

Der Referentenentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzrichtlinie).

Lesen Sie hier die Stellungnahme, die der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. im Rahmen der Verbändeanhörung abgegeben hat.

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