Aktuelle Infos zur Mitteilungspflicht des Datenschutzbeauftragten nach Art 37 Abs. 7 DS-GVO
Gemäß Art 37 Abs. 7 sind die Datenschutzbeauftragten den Aufsichtsbehörden mitzuteilen: Wer ist für die Meldung zuständig? Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter hat die Kontaktdaten des DSB der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen, sprich die Unternehmensleitung (Art. 37 Abs. 7 DS-GVO). Welche Daten sind zu melden? Die Aufsichtsbehörden stellen für die Meldung ein Online-Formular zur Verfügung stellen, das … Aktuelle Infos zur Mitteilungspflicht des Datenschutzbeauftragten nach Art 37 Abs. 7 DS-GVO