Muster-AV-Vertrag Gesundheitswesen angepasst
Der AK-Medizin des BvD hat „Muster-AV-Vertrag für das Gesundheitswesen“ angepasst und insbesondere die Neuregelung des §203 StGB zu sonstigen mitwirkenden Personen berücksichtigt.
Der AK-Medizin des BvD hat „Muster-AV-Vertrag für das Gesundheitswesen“ angepasst und insbesondere die Neuregelung des §203 StGB zu sonstigen mitwirkenden Personen berücksichtigt.