Tätigkeit des benannten DSB: Kein Konflikt zum Rechtsdienstleistungsgesetz
(Autorin: Regina Mühlich) Der Anwaltsgerichtshof NRW (AGH NRW) hat sich mit Urteil vom 12.03.2021 zur Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten und der grundsätzlichen Vereinbarkeit mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geäußert. 1. Um was geht es? Die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten (DSB) ist eine Berufstätigkeit. Bereits im Januar 2020 hat der Bundesfinanzhof darüber entschieden. Nicht zu vergessen das berühmte Ulmer Urteil […]