15.09.2022

Donnerstag
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 16:30 Uhr

Ort: online

Online-Seminar – Direktwerbung zwischen DSGVO und UWG –Alles geklärt mit der Orientierungshilfe Direktwerbung der DSK?

Veranstaltungsbeschreibung:

Direktwerbung ist Bestandteil des modernen Wirtschaftslebens, aber die Fallstricke der DSGVO und UWG sind vielfältig und nicht immer offensichtlich. Beginnend mit der der Frage, ob eine Einwilligung erforderlich ist über die Zulässigkeit von Werbeselektion und Profiling, die erforderlichen Datenschutzhinweise, die Nutzung von Daten aus Drittquellen bis hin zum Umgang mit Widerspruch bzw. Widerruf und der sich daran anschließenden Nachweis- und Aufbewahrungspflichten sind eine Vielzahl von rechtlichen Fragen zu beachten und Stolperfallen zu vermeiden – vor allem die Stolperfallen auf den zweiten Blick. Die Orientierungshilfe Direktwerbung 2022 gibt Hinweise zu Einzelaspekte, hat aber auch – nicht offensichtliche – Verschärfungen in der Praxis gebracht. Die Bundesnetzagentur hat Auslegungshinweise zur Einwilligungsdokumentation in der B2C-Telefonwerbung veröffentlicht, die auch datenschutzrechtliche Auswirkungen haben.

Inhalte:

Einführung in die Direktwerbung im Spannungsfeld von Datenschutz und Wettbewerbsrecht
• Warum Datenschutz- und Wettbewerbsrecht?
• Direktmarketing und Wettbewerbsrecht
• Grundlagen des § 7 UWG
• Auswirkung der Vorgaben des § 7 UWG auf den Datenschutz
Orientierungshilfe Direktwerbung der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden
• Bedeutung der Orientierungshilfe? Bindungswirkung
• Vorgaben der Orientierungshilfe

Datenschutzrechtlicher Rechtsrahmen und Anforderungen – Vom Aufsetzen der Kampagne über Widerruf bzw. Widerspruch bis zur Aufbewahrung zur Beweiszwecken
• Zulässigkeit der Direktwerbung und der Werbe-Selektion/-profiling
• Nutzung von Kontaktdaten aus Drittquellen – Zulässigkeit und Rollen der Beteiligten
(Allein-Verantwortliche, Auftragsverarbeitung oder Joint Controllership)
• Hinweispflichten nach Artt. 13, 14 DSGVO
• Umsetzung von Widerruf bzw. Widerspruch einschließlich Fristen
• Pflicht zum Nachweis der Zulässigkeit trotz Widerruf bzw. Widerspruch: Zulässigkeit, Dauer und Hinweispflicht
• BNetzA: Auslegungshinweise zur Einwilligungsdokumentation in der B2C- Telefonwerbung

Risiken von Verstößen nach DSGVO und UWG
• Verbot der Verarbeitung und Anordnung der Löschung
• Bußgeldern und Schmerzensgeld
• Abmahnung & Co.

Referent:
Dr. Jens Eckhardt ist seit 2001 als Rechtsanwalt in den Bereichen Marketing, Datenschutz, Informationstechnologie und Telekommunikation tätig. Er ist Rechtsanwalt bei dmp Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB an den Standorten Düsseldorf, Ulm und Berlin sowie zertifiziert als Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance Officer (TÜV). Seit 20 Jahren auch regelmäßig Vorträge und Veröffentlichungen, insbesondere zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzrechts. Mitautor u. a. von Rüpke/v. Lewinski/Eckhardt, Datenschutzrecht, des Beck‘scher OK, Wolff/Brink, BDSG/DSGVO, des Kommentars Recht der elektronischen Medien, des Handbuch IT- und Datenschutzrecht, des Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG/DSGVO, des Beck’scher TKG Kommentar. Mitglied des Vorstands des BvD Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. Aufgrund seiner Erfahrung ist unterstützt Jens Eckhardt regelmäßig Datenschutzbeauftragte mit anwaltlicher Beratung.

Zielgruppen:
BvD-Mitglieder, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzinteressiert, Geschäftsführer, Verantwortliche

Hinweis:
Seminar zum Fachwissenerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DSGVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.

Anmeldung:
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Link zur gewünschten Buchung. Bitte beachten Sie, dass systembedingt eine erneute Eingabe von Pflichtdaten erforderlich sein kann. Ca. eine Stunde vor Start des jeweils gebuchten Webinars und/oder Online-Seminars erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung.

Systemvoraussetzungen:
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Für unsere Webinare wird die Webinar- und Meeting-Software edudip next verwendet.
Hinweise zu edudip:
Die Webinar- und Meeting-Software edudip next ist webbasiert und somit sofort und ohne Installation einsetzbar. Aufgrund modernster HTML5-Technologie benötigen Anwender und Moderatoren keinerlei weitere Plug-ins im Browser.
edudip next ist eine “Software made in Germany”. Das heißt, die komplette edudip next Software wird in Deutschland entwickelt und betreut. Daten und Software werden ausschließlich in europäischen Rechenzentren gehosted und entsprechen dem europäischen Datenschutz somit zu 100 Prozent. (https://www.edudip.com/de/datenschutz).

Teilnahmegebühr:

325,00 € zzgl. MwSt. für BvD-Mitglieder

425,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder

Ort:

online