20.04.2023

Donnerstag
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 16:30 Uhr

Ort: online

Online-Seminar – Jura für Datenschutzbeauftragte: Rechtstexte verstehen

Veranstaltungsbeschreibung:

Referent: Dr. Jens Eckhardt, Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

Das sollten Sie zur Anwendung des Datenschutzrechts wissen

Die Anwendung des Datenschutzrechts gehört zur Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten (Art. 29 DS-GVO). Lernen Sie daher verstehen, wie Recht angewendet wird.

Die Sprache der Juristen und die Wortwahl in den Gesetzestexten ist für Nicht-Juristen oft alles andere als klar verständlich oder gar logisch. Der Datenschutzbeauftragte muss kein Jurist sein, aber dennoch im Rahmen des Art. 39 DS-GVO das Datenschutzrecht anwenden.

Dieses Seminar soll Datenschutzbeauftragten mit entsprechender Vorbildung helfen Gesetzestexte richtig zu lesen und richtig zu verstehen. Die juristische Methodik und Herangehensweise ist hierfür eine Grundlage.

Gerade durch die DS-GVO und damit deren Besonderheiten wie Anwendungsvorrang und unionsweitere Auslegung trotz oder gerade wegen unterschiedlicher Sprachfassungen müssen verstanden werden. Dabei stellt sich dann auch die Frage, warum die EU-Cookie-Regelung durch den BGH in den Wortlaut des § 15 Abs. 3 TMG „gepresst“ werden musste und zum Verhältnis zur ePrivacy-Richtlinie (RiLi 2002/58/EG) und einem möglichen zukünftigen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz.

Wenn Sie diese Hintergründe besser verstehen wollen, bringt Sie dieses Seminar weiter.

Inhalte:
Methodik und Sprache des Gesetzes – Grundlagen
• Methodik zur Auslegung – Verständnis und Anwendung eines Gesetzes
• Systematik eines Gesetzes
• Systematik einer Rechtsnorm (Aufbau einer Rechtsnorm: Unterscheidung zwischen Rechtsfolge und den gesetzlichen Voraussetzungen hierfür (sog. Tatbestand))
• Verständnis und Einordnung gerichtlicher Entscheidungen
• Visualisierung eines Sachverhalts („Aufmalen der Beteiligten“)

Methodik und Sprache des Gesetzes – Anwendung I
• Anwendung von Gesetzen
• Akzeptieren von Unklarheiten – Jurisprudenz ist keine Naturwissenschaft („Der Richter hat das letzte Wort. “)
• Verständnis für die Thematik Beweislast
• Relevanz anderer Gesetze zur Auslegung im Datenschutzrecht
• Typische Formulierungen in Gesetzen und Vertragstexten (z.B. „insbesondere“) und ihre Bedeutung

Methodik und Sprache des Gesetzes – Anwendung II
• DS-GVO als EU-Verordnung: Auswirkungen auf die Anwendungspraxis
• Bedeutung der Erwägungsgründe für die Rechtsanwendung
• Sprachfassung der DS-GVO und ihre Bedeutung
• Besonderheiten der Auslegung einer EU-Verordnung

Die Inhalte werden an Praxisbeispielen erläutert und Praxisbeispiele sind Bestandteil an verschiedenen Stellen des Vortrags.

Referent: Dr. Jens Eckhardt ist seit 2001 als Rechtsanwalt in den Bereichen Marketing, Datenschutz, Informationstechnologie und Telekommunikation tätig. Er ist Rechtsanwalt bei dmp Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB an den Standorten Düsseldorf, Ulm und Berlin sowie zertifiziert als Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance Officer (TÜV). Seit 20 Jahren auch regelmäßig Vorträge und Veröffentlichungen, insbesondere zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzrechts. Mitautor u. a. von Rüpke/v. Lewinski/Eckhardt, Datenschutzrecht, des Beck‘scher OK, Wolff/Brink, BDSG/DS-GVO, des Kommentars Recht der elektronischen Medien, des Handbuch IT- und Datenschutzrecht, des Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG/DS-GVO, des Beck’scher TKG Kommentar. Mitglied des Vorstands des BvD Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. Aufgrund seiner Erfahrung ist unterstützt Jens Eckhardt regelmäßig Datenschutzbeauftragte mit anwaltlicher Beratung.

Zielgruppen:
BvD-Mitglieder, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzinteressiert, Geschäftsführer, Verantwortliche

Hinweis:
Seminar zum Fachwissenerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DS-GVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.

Anmeldung:
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Link zur gewünschten Buchung. Bitte beachten Sie, dass systembedingt eine erneute Eingabe von Pflichtdaten erforderlich sein kann. Ca. eine Stunde vor Start des jeweils gebuchten Webinars und/oder Online-Seminars erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung.

Systemvoraussetzungen:
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Für unsere Webinare wird die Webinar- und Meeting-Software edudip next verwendet.

Teilnahmegebühr:

449,00 € zzgl. MwSt. für BvD-Mitglieder

649,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder

Ort:

online