28.09.2023

Donnerstag
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 12:30 Uhr

Ort: online

Webinar – Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DS-GVO: Keine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und Datenschutzhinweis

Veranstaltungsbeschreibung:

Referent: Dr. Jens Eckhardt, Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

Die Pflicht zur Sicherstellung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DS-GVO durch technische und organisatorische Maßnahmen ist eine Selbstverständlichkeit. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt den Verantwortlichen und den Auftragsverarbeiter hierbei.
Aber der Zweck heiligt nicht die Mittel!
Sie stellen die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DS-GVO, aber damit ist erst der erste Schritt zur Datenschutzkonformität gemacht! Auch die Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO müssen den Anforderungen der DS-GVO genügen und entsprechend geprüft und dokumentiert werden. Auch die Verarbeitung zur Umsetzung des Art. 32 DS-GVO bedarf einer Rechtsgrundlage und erfordert die Umsetzung insbesondere der Transparenzpflichten. Mit diesem Webinar bekommen Sie den Überblick über die datenschutzrechtlichen Pflichten bei der Umsetzung der Vorgaben der Sicherheit der Verarbeitung. In der Praxis stellt sich natürlich auch weitere Fragen: Kann die betroffene Person auf ihren Schutz nach Art. 32 DS-GVO verzichten kann? Wie wird im Rahmen der Auftragsverarbeitung mit der Umsetzung des Art. 32 umgegangen – nur eine Pflicht des Auftraggebers?

Der Referent hat zur Telekommunikationsüberwachung nach der StPO promoviert, kommentiert seit Jahren die Parallelregelungen im TKG und ist mit Mit-Autor des EuroCloud Deutschland_eco e.V.-Leitfadens „Durchsuchung als wichtiger Bestandteil der IT-Security Policy“.

Inhalte:

  • Sicherheit der Verarbeitung als datenschutzrechtliche Pflicht
  • Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der Pflicht nach Art. 32 DS-GVO
  • Transparenzpflicht als Stolperfalle Reduktion oder Verzicht auf den Schutz durch Art. 32 DS-GVO durch die betroffene Person
  • Verzicht oder Einschränkung der Maßnahmen durch Zustimmung der betroffenen Person?
  • Nur eine Pflicht des Auftraggebers im Rahmen der Auftragsverarbeitung? [Eigene Pflicht nach Art. 32 DS-GVO und nicht nur nach Art. 28 DS-GVO; Verzicht des Auftraggebers möglich im Sinne der Unterschreitung des Art. 32 DS-GVO?]
    • Systemvoraussetzungen:
      Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Für unsere Webinare wird die Webinar- und Meeting-Software edudip next verwendet.
      Hinweise zu edudip:
      Die Webinar- und Meeting-Software edudip next ist webbasiert und somit sofort und ohne Installation einsetzbar. Aufgrund modernster HTML5-Technologie benötigen Anwender und Moderatoren keinerlei weitere Plug-ins im Browser.
      edudip next ist eine “Software made in Germany”. Das heißt, die komplette edudip next Software wird in Deutschland entwickelt und betreut. Daten und Software werden ausschließlich in europäischen Rechenzentren gehosted und entsprechen dem europäischen Datenschutz somit zu 100 Prozent. (https://www.edudip.com/de/datenschutz).

      Teilnahmegebühr:

      195,00 € zzgl. MwSt. für BvD-Mitglieder

      395,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder

      Ort:

      online