Viele Aufgaben im Bereich des Datenschutzes werden von Fachleuten wie Juristen, Wirtschaftsingenieuren, IT-Experten und anderen Experten mit unterschiedlichem Hintergrund wahrgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die unterschiedlichen Sichtweisen und Anforderungen bei der Erfüllung dieser Aufgaben berücksichtigt werden.
Nachdem das Bundesland Hessen 1970 das erste Datenschutzgesetz weltweit eingeführt hatte, feiert das BDSG im Jahr 1977 seine Premiere als nationale Gesetzgebung. Seit Inkrafttreten der DSGVO 2018 ergänzt das BDSG die europäische Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere mit der Regelung, wann die Benennung eines Datenschutzbeauftragten für ein Unternehmen verpflichtend ist.
„Das BDSG konkretisiert und ergänzt die allgemeinen Regelungen der DSGVO auf nationaler Ebene. Von diesen Klarstellungen profitieren Datenschutzbeauftragte und Unternehmen gleichermaßen, weil sie einen effektiven Datenschutz in Deutschland sicherstellen und die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar definieren.
Das BDSG gibt vor allem Datenschutzbeauftragten von öffentlichen Stellen wichtige Handlungsanweisungen für die Tätigkeit als behördlicher Datenschutzbeauftragter.“