• Der Digital Markets Act (DMA) – Auswirkungen auf Datenschutzbeauftragte in Deutschland

    Der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union soll faire Wettbewerbsbedingungen für digitale Märkte schaffen und die Macht von sogenannten „Gatekeepern“ einschränken. Für Datenschutzbeauftragte in Deutschland bringt der DMA neue Herausforderungen und Chancen mit sich.

    Einerseits profitieren Datenschutzbeauftragte von klareren Regeln zur Datenverarbeitung und Transparenzanforderungen für große Plattformbetreiber. Unternehmen wie Google oder Meta müssen Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten geben und die Interoperabilität fördern. Dies vereinfacht die Arbeit für Datenschutzexperten, die für die Einhaltung der DSGVO zuständig sind.

    Andererseits müssen Datenschutzbeauftragte verstärkt überwachen, ob die neuen DMA-Vorgaben mit bestehenden Datenschutzgesetzen harmonieren. Auch die verstärkte Nutzung von Drittanbieter-Diensten könnte zu zusätzlichen Prüfungen führen. Der DMA stärkt somit den Datenschutz, erfordert aber gleichzeitig eine enge Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden und kontinuierliche Weiterbildung, um die neuen Regelungen effektiv umzusetzen.

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