• Drittlandtransfers und ihre Relevanz für Datenschutzbeauftragte in Deutschland

    Datenübermittlungen in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR – sogenannte Drittlandtransfers – sind ein zentraler Aspekt für Datenschutzbeauftragte in Deutschland. Die DSGVO stellt strenge Anforderungen an solche Transfers, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten auch außerhalb Europas geschützt bleiben.

    Datenschutzbeauftragte müssen prüfen, ob für das betreffende Drittland ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt oder ob geeignete Garantien, wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche Unternehmensregelungen (BCRs), implementiert wurden. Fehlen solche Garantien, müssen Betroffene explizit zustimmen oder es muss eine Ausnahme nach Art. 49 DSGVO greifen.

    Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Datenschutz in den USA, insbesondere seit dem Wegfall des “Privacy Shield”. Regelmäßige Prüfungen und Risikobewertungen sind notwendig, um Compliance zu gewährleisten. Drittlandtransfers erfordern also kontinuierliche Wachsamkeit und fundierte rechtliche Beurteilung, um Daten sicher und DSGVO-konform zu übertragen.

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