• Künstliche Intelligenz und der AI Act – Herausforderungen für Datenschutzbeauftragte

    Der europäische AI Act (EU-KI-Verordnung) definiert verbindliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und hat auch für Datenschutzbeauftragte in Deutschland große Relevanz. Ziel ist es, KI-Systeme sicher, transparent und menschenzentriert zu gestalten. Der AI Act kategorisiert KI-Anwendungen nach ihrem Risiko: von minimal bis unvertretbar. Hochrisiko-KI, wie Gesichtserkennung oder automatisierte Entscheidungsfindung, unterliegt besonders strengen Anforderungen.

    Datenschutzbeauftragte müssen sicherstellen, dass der Einsatz von KI den Vorgaben der DSGVO entspricht: Datenschutz-Folgenabschätzungen, Transparenzpflichten und der Schutz personenbezogener Daten sind zentrale Aufgaben. Der AI Act bringt zusätzliche Prüfpflichten hinsichtlich Fairness, Diskriminierungsfreiheit und Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen.

    Für Datenschutzbeauftragte bedeutet dies eine wachsende Verantwortung, um Unternehmen bei der Implementierung rechtssicherer KI-Lösungen zu beraten und die Einhaltung der europäischen Standards zu überwachen.

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