AI-qualified DPO
Datenschutzbeauftragte sehen sich aktuell mit dem Verarbeitungsbedarf mittels KI-Anwendungen ihrer Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter konfrontiert. Mit der Fortbildung zur Zusatzbezeichnung „AI-qualified (BvD)“ DPO/DPC („KI-qualifizierter (BvD)“ Datenschutzbeauftragter bzw. -koodinator) vermittelt der BvD betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie anderen im Datenschutz tätigen Personen die für Beratung und Überwachung erforderlichen Kenntnisse.
Um die Zusatzbezeichnung erstmalig zu erlangen, müssen innerhalb von 12 Monaten mindestens 24 AI-Credit-Points erworben werden. Davon müssen mindestens 16 Punkte aus dem Pflichtmodul stammen, die restlichen 8 Punkte aus dem Wahlbereich.