Künstliche IntelligenzZertifizierung

Präsenz-Sonderseminar: Künstliche Intelligenz in der Datenschutzpraxis – KI- Projekte mit MS Copilot, ChatGPT & Co. rechtskonform und erfolgreich umsetzen

Teilnahmegebühr

Sonderpreis BvD-Mitglieder

395,00 €

Nichtmitglieder

595,00 €

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Das Seminar findet am Vortag der BvD-Verbandstage 2025 statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist Teil der BvD-Fortbildung zum „AI-qualified (BvD)“ DPO/DPC. Es werden 8 AI-Credit-Points angerechnet für das Pflichtmodul.

Künstliche Intelligenz hat mittlerweile den breiten Unternehmens- und zunehmend auch Behördenalltag erreicht und ist schon jetzt dabei, die Verarbeitungs- und Wertschöpfungsketten enorm zu verändern. Zugleich ist der regulatorische Rahmen mit dem Inkrafttreten der KI-VO nicht einfacher geworden, die nun zusätzlich zur DS-GVO umgesetzt werden muss. Und dies, während die KI-Entwicklung mit großen Schritten weiter voranschreitet und bspw. die Großen Sprachmodelle wie ChatGPT mittels Agentensystemen, erhöhter Autonomie oder neuen Akteuren aus sog. unsicheren Drittländern für kaum mehr zu überblickende Datenschutzherausforderungen sorgen, ganz zu schweigen von Visionen einer Allgemeinen Künstlichen Intelligenz (AGI), die die menschlichen Fähigkeiten in der Breite erreichen und übertreffen soll.
Im Rahmen dieses Sonderseminars werden wir uns strukturiert und mit Blick auf die rasante technische Entwicklung nachhaltig mit der datenschutzkonformen Gestaltung und Kontrolle von KI-Technologie und darauf aufsetzenden Projekten beschäftigen. Neben einem Crashkurs in aktueller KI-Technologie und der Einordnung vermeintlich zukünftiger Entwicklungen werden wir uns neben einer KI-Checkliste aus Sicht des Datenschutzes auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der KI-VO anhand von konkreten Praxisszenarien ansehen.

Inhalte des Seminars:
• Crashkurs aktuelle KI-Technologie: Tiefe Neuronale Netze, Große Sprachmodelle, Agentensysteme, RAG-Systeme und Feintuning/Prompting
• Möglichkeiten und Grenzen von KI: Gibt es wirkliche künstliche Intelligenz?, Stufen der Autonomie, Bewusstsein und Moral bei KI, Allgemeine Künstliche Intelligenz und Superintelligenz
• Zusammenspiel von KI-VO und DS-GVO aus Sicht des Datenschutzpraktikers
• Phasen von erfolgreichen KI-Projekte (in a nutshell) am Beispiel von MS Copilot realisieren
• Datenschutzfolgenabschätzung (und Grundrechtsfolgenabschätzung nach KI-VO) bei Hochrisiko-KI samt Bewertung von spezifischen Risiken der Rechte und Freiheiten
• Rechtsgrundlagen für KI-Training und KI-Einsatz bei normalen und besonderen Arten personenbezogener Daten
• KI in der Breite: Beschäftigtendatenschutz trifft Hochrisikoklassen der KI-VO
• Die EDSA Opinion 28/2024 zu wichtigen Datenschutzaspekten bei KI verständlich erklärt
• Herausforderung Betroffenenrechte bei KI angehen und Verantwortungssphären zuweisen
• KI as a Service am Beispiel MS Azure und Deepseek datenschutzrechtlich gestalten und für eine Kontrolle durch den DSB vorbereiten
• Der Datenschutz rettet die Welt: Das Schufa-Urteil im Kontext KI mit Blick auf die menschliche Kontrolle schon heute auf bestimmte Hochrisikoverarbeitungen wie Autonome Agentensysteme anwenden

Ihr Referent

Andreas Sachs


Bereichsleiter Cybersicherheit und Technischer Datenschutz, Vizepräsident Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Andreas Sachs ist Informatiker und Vizepräsident beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Dort beschäftigt er sich neben Fragen zur wirksamen Cybersicherheit insbesondere mit innovativen Technologien, Datenschutz-Folgenabschätzung und der Prüfstrategie der Behörde. Er ist der Meinung, dass
Datenschutz bei sämtlichen redlichen Geschäftsfeldern niemals ein „Verhinderer“ ist und häufig nur die passende Gestaltungsmöglichkeit gefunden werden muss.

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