FortbildungenDSGVOAufsichtsbehörden

!!Ausgebucht!! – Artikel 26 DSGVO – Die gemeinsame Verantwortlichkeit in Nürnberg

Referentin: Kristin Benedikt, Referatsleiterin – Referat 4, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Erfahren Sie, ob eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt und welche Anforderungen sich daraus ergeben, anhand von Checklisten und Praxisfällen in diesem Seminar!

Ein Verantwortlicher – ein Auftragsverarbeiter. So sah lange Zeit die gelebte Praxis aus, wenn es um die Datenverarbeitung mehrerer Akteure ging. Doch wer genauer hinsah, kam schon vor Geltung der DSGVO ins Grübeln. Die gemeinsame Verantwortlichkeit wurde bisher kaum gelebt, obwohl schon die Datenschutz-Richtlinie klarstellt, dass auch mehrere für die Datenverarbeitung verantwortlich sein können.

Nun heißt es schnell umdenken und das Verhältnis zwischen mehreren Akteuren auf den Prüfstand stellen. Denn nicht nur der EuGH hat sich gleich in mehreren Fällen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit geäußert. Auch die DSGVO schreibt ausdrücklich Pflichten vor, die gemeinsam Verantwortliche umsetzen müssen. Wer diese Pflichten nicht beachtet oder seine Rolle als gemeinsam Verantwortlicher gar nicht erkennt, riskiert nicht nur Bußgelder oder Anordnungen der Aufsichtsbehörden. Auch betroffenen Personen haben weitergehende Rechte und können bei einem Verstoß Schadensersatz geltend machen.

Hotelkontingent:
Im Hotel steht Ihnen ein begrenztes Zimmerkontingent zur Verfügung. Ihr Zimmer können Sie bis 4 Wochen vor Seminarbeginn unter 0911/23220 mit dem Stichwort: BvD e.V. reservieren.
Zimmerpreis inklusive Frühstück: 110,00 €/ Nacht

Hinweis:
Seminar zum Fachwissenerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DS-GVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.

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