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Webinar – Brexit: Angemessenheitsbeschluss – Was nun?

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Referent: Dr. Jens Eckhardt, Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist infolge des Brexit nicht mehr mit der Europäischen Union und damit in Drittland im Sinne der Art. 44 ff. DS GVO. Bei einem Datentransfer in das Vereinigte Königreich muss diese zusätzliche Zulässigkeitsprüfung stattfinden. Am 30.6.2021 läuft die letzte Übergangsfrist ab, während der das Vereinigte Königreich datenschutzrechtlich wie ein EU Mitgliedstaat behandelt wurde.
Kurz, aber noch rechtzeitig davor hat die EU-Kommission sog. Angemessenheitsbeschlüsse in Bezug auf das Vereinigte Königreich veröffentlicht. Was das ist, wie das datenschutzrechtlich einzuordnen ist und was das praktisch bedeutet, ist Inhalt des Webinars „Brexit: Angemessenheitsbeschluss – Was nun?“ am 06.07.2021.

Hinweis:Teilnehmer erhalten keine Teilnahmebescheinigung. Das Webinar wird nicht aufgezeichnet.

Anmeldung:
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Link zur gewünschten Buchung. Bitte beachten Sie, dass systembedingt eine erneute Eingabe von Pflichtdaten erforderlich sein kann. Ca. eine Stunde vor Start des jeweils gebuchten Webinars und/oder Online-Seminars erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung.

Systemvoraussetzungen:
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Die Bestätigungs-E-Mail des Webinars enthält einen Link zur Seite mit den Systemanforderungen.

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