FortbildungenDatenschutz in der PraxisDSGVO

BvD-Blitzlicht: Data Act: Data Sharing & Cloud Switching – Herausforderungen für den DSB

Veranstaltungsbeschreibung:
Der Data Act regelt Datenrecht – nicht Datenschutzrecht. Der Data Act definiert dementsprechend selbst, was Daten für ihn sind – das können, müssen aber nicht personenbezogene Daten sein. Dieser Umstand muss als Ausgangspunkt verstanden werden. Der Data Act hat darüber hinaus aus zwei verschiedene Regelungsgegenstände: das Teilen von IoT-Daten und das Cloud-Switching. Mit anderen Worten: zwei verschiedene Regelungsmaterien unter dem Dach eines Gesetzes. Die Frage nach der Anwendbarkeit des Data Act ist also die Frage nach der Anwendbarkeit zweier verschiedener Regelungsbereiche, die eigenen Regeln folgen. Wenn der Data Act zum Teilen von Daten zwingt, dann stellt sich die Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit – Voraussetzung dafür ist die Kenntnis der Pflichten zum Teilen des Data Act. Wenn der Data Act das Cloud Switching ermöglichen soll, dann kann auch das Datenschutzrecht betroffen sein, weil die Cloud-Nutzung typischerweise als Auftragsverarbeitung ausgestaltet ist. Das Blitzlicht gibt einen schnellen Überblick über diese Aspekte!

Folgende Themen lernen Sie kennen:

  • Data Sharing nach Data Act
  • Cloud Switching nach Data Act
  • DSGVO-Impact: Konflikte und Überschneidungen 

Hinweis:
Kostenfreie Informationsveranstaltung – es gibt keine Teilnahmebestätigung. Exklusiv für BvD-Mitglieder.


Hinweise zu edudip:
Im Webinarraum sind Sie in der Teilnehmerliste und auch im Chat mit Klarnamen zu sehen. Sollten Sie das so nicht wollen, geben Sie bitte bei der Einwahl statt Ihres Klarnamens Kürzel an.
Störungsbehebung/Fehlerbehebung

Kostenlos und exklusiv für BvD-Mitglieder

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Ihr Referent

Dr. Jens Eckhardt


Dr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, bei pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, sowie zertifiziert als Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance Officer (TÜV). Seit 20 Jahren hält er auch regelmäßig Vorträge und veröffentlicht in Fachmedien, insbesondere zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzrechts. Er ist Mitautor u. a. von Rüpke/v. Lewinski/Eckhardt, Datenschutzrecht, des Beck‘scher OK, Wolff/Brink, BDSG/DS-GVO, des Kommentars Recht der elektronischen Medien, des Handbuch IT- und Datenschutzrecht, des Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG/DS-GVO, des Beck’scher TKG Kommentar. Zudem ist er Vorstandsmitglied des BvD.

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