FortbildungenDatenschutz in der PraxisDatenschutzbeauftragter

BvD-Blitzlicht: „Data Act: Data Sharing“

Kurzbeschreibung:
Seit dem 12.09.2025 gelten die Pflichten des Data Act zum Teilen von Daten. Die Zielsetzung und Pflichten des Data Act stehe damit vermeintlich im Widerspruch zum Datenschutzrecht, sind aber dennoch zwingend! Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Pflicht und deren datenschutzrechtliche Einordnung!

Inhalte:

  • Wer wird durch den Data Act zum Teilen von Daten verpflichtet?
  • Daten im Sinne des Data Act und der DS-GVO: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
  • Welche Pflichten bestehen zum Teilen von Daten bestehen?
  • Wie wirkt sich das Datenschutzrecht aus?

Hinweise zu edudip:
Im Webinarraum sind Sie in der Teilnehmerliste und auch im Chat mit Klarnamen zu sehen. Sollten Sie das so nicht wollen, geben Sie bitte bei der Einwahl statt Ihres Klarnamens Kürzel an.
Störungsbehebung/Fehlerbehebung

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Dr. Jens Eckhardt


Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, pitc legal – Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Dr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, bei pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, sowie zertifiziert als Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance Officer (TÜV). Seit 20 Jahren hält er auch regelmäßig Vorträge und veröffentlicht in Fachmedien, insbesondere zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzrechts. Er ist Mitautor u. a. von Rüpke/v. Lewinski/Eckhardt, Datenschutzrecht, des Beck‘scher OK, Wolff/Brink, BDSG/DS-GVO, des Kommentars Recht der elektronischen Medien, des Handbuch IT- und Datenschutzrecht, des Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG/DS-GVO, des Beck’scher TKG Kommentar. Zudem ist er Vorstandsmitglied des BvD.

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