BvD-Blitzlicht: „IT-Sicherheitsrecht“
Im BvD-Blitzlicht „IT-Sicherheitsrecht“ wird der Unterschied zwischen Sicherheit der Verarbeitung und IT-Sicherheit beleuchtet und ein Überblick über das IT-Sicherheitsrecht sowie das Spannungsverhältnis zwischen IT-Sicherheit und Datenschutzrecht gegeben.
- Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DS-GVO
- Pflicht zur IT-Sicherheit
- Spannungsverhältnis zwischen IT-Sicherheit und Datenschutzrecht
Hinweis:
Kostenfreie Informationsveranstaltung – es gibt keine Teilnahmebestätigung.
Hinweise zu edudip:
Im Webinarraum sind Sie in der Teilnehmerliste und auch im Chat mit Klarnamen zu sehen. Sollten Sie das so nicht wollen, geben Sie bitte bei der Einwahl statt Ihres Klarnamens Kürzel an.
Störungsbehebung/Fehlerbehebung
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