FortbildungenDatenpolitikAktuelle Rechtssprechung

BvD-Blitzlicht: Aktuelle EuGH-Rechtsprechung: Wann ist eine Information ein personenbezogenes Datum?

Eine Frage von grundlegender Relevanz in der datengetriebenen Welt, aber auch mit Blick auf die EU-Datenrechtsakte.

Beschreibung:
Der Personenbezug einer Information entscheidet darüber, ob die Vorgaben des Datenschutzrechts zum Tragen kommen. Das ist offensichtlich und nicht neu. Aber in der datengetriebenen Welt von entscheidender Bedeutung. Der Personenbezug setzt die wesentlichen Rahmen für den Einsatz von KI, aber auch ob und wie Daten nach dem Data Act geteilt werden müssen, ob bei der Nutzung von Cloud Services und den Datentransfers in Drittländer das Datenschutzrecht zu beachten ist.

Mit Blick auf die Anforderungen und Einschränkungen, die mit dem Datenschutzrecht – zu Recht – einhergehen, ist es keine Lösung zu sagen: „Im Zweifel gilt das Datenschutzrecht“. Denn dann besteht die Gefahr, dass das Datenschutzrecht zu Unrecht der Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen entgegensteht.

Dennoch muss jede Umsetzung der Vorgaben zum Data Sharing nach Data Act, aber auch der Vorgaben der Cyber Security Regulation (NIS-2-Richtlinie, Dora, Cyber Resilience Act) die datenschutzrechtlichen Anforderungen einhalten, wenn die dabei verarbeiteten Daten personenbezogen sind. Umso wichtiger für Datenschutzbeauftragte sich mit der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zum Personenbezug vertraut zu machen.

Nicht zu Unrecht wurde durch die Datenschutzaufsichtsbehörden am Europäischen Datenschutztag im Januar 2025 die Pseudonymisierung und der Personenbezug zum zentralen Thema des Jahres 2025 gemacht. Dementsprechend stehen auch entsprechende Leitlinien auf nationaler Ebene und Unionsebene im Raum. 

Die Entscheidung des EuGH zwingt aber auch die Datenschutzaufsichtsbehörde ihren Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs zu hinterfragen. Denn der EuGH ist nicht dem Ansatz des Europäischen Datenschutzbeauftragten, der durch den Europäischen Datenschutzausschuss unterstützt wurde, gefolgt.

Setzen Sie sich mit dem Personenbezug auseinander. Für Ihre Tätigkeit als DSB ist das die zentrale Fragestellung – und jetzt neu zu bewerten!

Hinweis:
Kostenfreie Informationsveranstaltung – es gibt keine Teilnahmebestätigung.


Hinweise zu edudip:
Im Webinarraum sind Sie in der Teilnehmerliste und auch im Chat mit Klarnamen zu sehen. Sollten Sie das so nicht wollen, geben Sie bitte bei der Einwahl statt Ihres Klarnamens Kürzel an.
Störungsbehebung/Fehlerbehebung

BvD-Blitzlichter sind ein kostenloser Service exklusiv für BvD-Mitglieder. Sie sind BvD-Mitglied?

Melden Sie sich hier verbindlich an:

Jetzt anmelden

Sie sind noch kein BvD-Mitglied? Treten Sie jetzt bei und profitieren Sie sofort von allen Vorteilen einer Mitgliedschaft.

Ihr Referent

Dr. Jens Eckhardt


Dr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, bei pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, sowie zertifiziert als Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance Officer (TÜV). Seit 20 Jahren hält er auch regelmäßig Vorträge und veröffentlicht in Fachmedien, insbesondere zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzrechts. Er ist Mitautor u. a. von Rüpke/v. Lewinski/Eckhardt, Datenschutzrecht, des Beck‘scher OK, Wolff/Brink, BDSG/DS-GVO, des Kommentars Recht der elektronischen Medien, des Handbuch IT- und Datenschutzrecht, des Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG/DS-GVO, des Beck’scher TKG Kommentar. Zudem ist er Vorstandsmitglied des BvD.

Von einer BvD Mitgliedschaft profitieren

  • Exklusive Events und Rabatte für Fortbildung und Tagungen
  • Kostenlose datenschutzrechtliche Erstberatung
  • Ein großes bundesweites Netzwerk
  • Günstige Versicherungstarife

Die neusten Datenschutztrends

Bleiben Sie stets auf dem Laufenden und verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr! Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig Einladungen zu unseren Events und alle aktuellen Positionspapiere und Handreichungen.

Anmeldung zum Newsletter

Um sich für den beschriebenen Newsletter anzumelden, tragen Sie bitte hier Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie können sich jederzeit über den Abmeldelink in unseren E-Mails abmelden.