AUSGEBUCHT – Die Datenschutzfolgenabschätzung – Datenschutzrisiken erkennen und eindämmen
Referent: Andreas Sachs, Leiter des technischen Referats beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Die Datenschutzgrundverordnung steht nun vor der Tür und die Verantwortlichen sind bereits dabei, diese umzusetzen. Ein neues Instrument, die Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) soll bewirken, dass die Rechte und Freiheiten der Personen bei besonders risikobehafteten Verarbeitungen bestmöglich eingedämmt werden. Die DS-GVO benennt zwar durchaus einige Rahmenbedingungen, die bei einer DS-GVO einzuhalten sind, ist aber neutral, was die Vorgehensweise bei der Durchführung angeht.
Da nicht oder falsch durchgeführte DSFAs auch bußgeldbewährt sein können, ist es notwendig, spätestens ab dem 25. Mai 2018 diese in die Unternehmens- oder Behördenprozesse einzubinden.
Links und Downloads (2)
- BvD_Flyer_DFA (PDF, 808K)Download
- AGB des BvD für Veranstaltungen