Die Datenschutzfolgenabschätzung
Datenschutzrisiken erkennen und eindämmen
Referent: Andreas Sachs, Diplom Informatiker und Vertreter des Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht
Verpflichtende Inhalte für Ihre Datenschutzorganisation in der DS-GVO! Wie Sie Ihren Datenschutz effektiv und professionell gestalten.
Die Datenschutzgrundverordnung steht nun vor der Tür und die Verantwortlichen sind bereits dabei, diese umzusetzen. Ein neues Instrument, die Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) soll bewirken, dass die Rechte und Freiheiten der Personen bei besonders risikobehafteten Verarbeitungen bestmöglich eingedämmt werden. Die DS-GVO benennt zwar durchaus einige Rahmenbedingungen, die bei einer DS-GVO einzuhalten sind, ist aber neutral, was die Vorgehensweise bei der Durchführung angeht.
Da nicht oder falsch durchgeführte DSFAs auch bußgeldbewährt sein können, ist seit dem 25. Mai 2018 diese in die Unternehmens- oder Behördenprozesse einzubinden.
Hotelkontingent:
Im Hotel steht Ihnen ein begrenztes Zimmerkontingent zur Verfügung. Ihr Zimmer können Sie unter 0211/888 760 mit dem Stichwort: BvD reservieren.
Zimmerpreis inklusive Frühstück: 99,00 €/Nacht
Hinweis:
Fachkundeerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DS-GVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.
Links und Downloads (2)
- BvD_Flyer_DFA2019 (PDF, 850K)Download
- AGB des BvD für Veranstaltungen