DSK zum Direktmarketing: Das müssen Sie jetzt schnell beachten!
Referent: Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt, Derra, Meyer & Partner, Düsseldorf, Ulm, Berlin, Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutz-Auditor (TÜV) und Complianc-Officer (TÜV). Dr. Eckhardt berät seit 2001 zum Direktmarketing im Spannungsverhältnis und Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.
Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben eine Orientierungshilfe zur Direktwerbung beschlossen. Diese müssen Sie kennen!
Die DS-GVO brachte auch Veränderung für die Direktwerbung. Alte Fragen sind geblieben und neue Fragen sind hinzugekommen. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich in einer Orientierungshilfe auf ihre Auslegung und Anwendung festgelegt. Die Orientierungshilfe ist deutlich umfassender als die Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz.
Sie müssen diese Orientierungshilfe in Ihrer Praxis kennen und einordnen können. Dafür müssen Sie neben der DS-GVO auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einbeziehen, da die Direktwerbung sowohl das Datenschutzrecht als auch das Wettbewerbsrecht tangiert.
Hotelkontingent:
Im Hotel steht Ihnen ein begrenztes Zimmerkontingent zur Verfügung. Ihr Zimmer können Sie bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter 0203/607160 mit dem Stichwort: BvD e.V. reservieren.
Zimmerpreis inklusive Frühstück: 108,00€/ Nacht
Hinweis:
Fachkundeerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DS-GVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.
Links und Downloads (2)
- BvD_Flyer_Direktmarketing2019 (PDF, 4M)Download
- AGB des BvD für Veranstaltung