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Online-Seminar: „AI Officer(BvD)“

Teilnahmegebühr

Sonderpreis BvD-Mitglieder

495,00 €*

Nichtmitglieder

695,00 €*

* Alle Preise zzg. gesetz. MwSt. Es gelten die AGB für Veranstaltungen des BvD.

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AI Officer (BvD) – Qualifizierung vom „AI qualified DPO“ zum AI Officer(BvD)
Die Qualifizierung zum „AI qualified DPO“ ist Voraussetzung für den AI Officer(BvD). Das Seminar bietet die zusätzlichen Qualifikationen zur Ausübung der Tätigkeit eines AI Officers. Das Seminar erweitert die rechtlichen Kompetenz und beinhaltet über den AI qualified DPO hinaus auch die Grundlagen zur Organisation der AI-Compliance im Unternehmen

Inhalt:

A.                   Rechtliche Vertiefung

1. Vertiefung der rechtlichen Anforderungen des AI Act – Vertiefen Sie Ihr Wissen zum AI Act! (ca. 75% der Seminars)

  • Vertiefung zum Verständnis der Rollen im AI Act: Anbieter, Betreiber und „Rollenwechsel“ nach Art. 25 AI Act
  • Vertiefung der rechtlichen Anforderungen des AI Acts: Verbotene Praktiken (Art. 5 AI Act), Hochrisiko-KI-Systeme (Artt. 6 ff. AI Act) und Bestimmte KI-Systeme mit Transparenzpflichten (Art. 50 AI Act): Wann gelten diese Regelungen und was ist zu beachten (bei Hochrisiko-KI-Systemen: vertiefter Überblick) – v.a. aus der Sicht des Betreibers
  • Vertiefung des Anwendungsbeginns

2. Rolle eines „KI-Beauftragten“

  • KI-Beauftragter als Überwacher
  • (Kein) Konflikt zur Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter

3. Pflicht zur KI-Compliance

  • Grundlage der Compliance
  • Compliance mittels KI-Kompetenz (Art. 4 AI Act) und KI-Richtlinie

4. Überblick über weitere relevante Rechtsakte – Der Blick über den Tellerrand:: Urheberrecht, Markengesetz, Geschäftsgeheimnisschutzgesetz, § 201 StGB, § 203 StGB, Persönlichkeitsrechtsschutz

5. Haftung für Schäden beim Einsatz von KI: ein Überblick

6. Grundlagen zur Gestaltung einer KI-Richtlinie

7. Grundlagen der Anforderungen an eine KI-Kompetenzschulung

B.                   Projektmanagement und Grundlagen der AI Compliance (ca. 25% der Seminars)

1. Einführung & Rolle des AI Officers

  • Abgrenzung zu DSB, ISB, Compliance Officer
  • organisatorische Verankerung
  • Überblick ISO/IEC 42001

2. Projektmanagement-Grundlagen für AI-Compliance

  • Lifecycle-orientiertes Vorgehen (Planung → Betrieb → Stilllegung)
  • Verantwortlichkeiten und Stakeholder-Management
  • Change-Management & Dokumentationspflichten

3. Methoden & Werkzeuge

  • Risikobewertung im Vergleich zur DSFA
  • Monitoring- und Kontrollmechanismen (Bias, Halluzinationen, Blackbox-Problematik)
  • Einsatz von Checklisten & Templates für Compliance-Prüfungen

Hinweis:
Anerkannt als Fortbildung zum Fachwissenerhalt für Datenschutzbeauftragte (Art. 37 Abs. 5 DS-GVO) sowie gemäß Selbstverpflichtungskriterien des BvD e.V.

Anmeldung:
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Link zur gewünschten Buchung. Bitte beachten Sie, dass systembedingt eine erneute Eingabe von Pflichtdaten erforderlich sein kann. Ca. eine Stunde vor Start des jeweils gebuchten Webinars und/oder Online-Seminars erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung.

Systemvoraussetzungen:
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilzunehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Die Bestätigungs-E-Mail des Webinars enthält einen Link zur Seite mit den Systemanforderungen.

Ihre Referenten

Dr. Jens Eckhardt


Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, pitc legal – Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Dr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, bei pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, sowie zertifiziert als Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance Officer (TÜV). Seit 20 Jahren hält er auch regelmäßig Vorträge und veröffentlicht in Fachmedien, insbesondere zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzrechts. Er ist Mitautor u. a. von Rüpke/v. Lewinski/Eckhardt, Datenschutzrecht, des Beck‘scher OK, Wolff/Brink, BDSG/DS-GVO, des Kommentars Recht der elektronischen Medien, des Handbuch IT- und Datenschutzrecht, des Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG/DS-GVO, des Beck’scher TKG Kommentar. Zudem ist er Vorstandsmitglied des BvD.

Hendrik Schlademann


Geschäftsführer Idest GmbH

Hendrik Schlademann ist Wirtschaftsinformatiker und erfahrener IT‑Berater mit Schwerpunkt auf Datenschutz und Compliance. Er ist zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter und Certified Information Systems Auditor (CISA). Als CEO der Idest GmbH berät er seit Jahren Unternehmen unterschiedlicher Branchen bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen und entwickelt praxisnahe Strategien für Datenschutz, Informationssicherheit und die Integration Künstlicher Intelligenz in bestehende Geschäftsprozesse.

Von einer BvD Mitgliedschaft profitieren

  • Exklusive Events und Rabatte für Fortbildung und Tagungen
  • Kostenlose datenschutzrechtliche Erstberatung
  • Ein großes bundesweites Netzwerk
  • Günstige Versicherungstarife

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