FortbildungenDatenschutz in der PraxisDSGVO

Online-Seminar: IT-Sicherheitsrecht

Teilnahmegebühr

Sonderpreis BvD-Mitglieder

495,00 €*

Nichtmitglieder

695,00 €*

* Alle Preise zzg. gesetz. MwSt. Es gelten die AGB für Veranstaltungen des BvD.

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Webinar Beschreibung:
IT-Sicherheit ist für den Datenschutzbeauftragten längst kein „Nachbarthema“ mehr. Allerdings ist die Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DS-GVO) und die IT-Sicherheit keineswegs deckungsgleich. Die IT-Sicherheit ist durch einen anderen Rechtsrahmen festlegt. Der Datenschutzbeauftragte muss diese Grundlage kennen – insbesondere wenn er auch zur IT-Sicherheit berät. Das Seminar bietet den Überblick über den Rechtsrahmen. Überblick wird durch einen Praxisteil zur Prüfung im Kontext der Auftragsverarbeitung abgerundet.

Inhalte:

  1. Einführung
  • IT-Sicherheitsrecht im Überblick und Haftung
  • Rolle des DSB: Grenzen der (Rechts-)Beratung durch den DSB
  1. Rechtsrahmen der DS-GVO zur Sicherheit der Verarbeitun
  • Unterschied Sicherheit der Verarbeitung und IT-Sicherheitsrecht
  • Rechtliche Anforderungen des Art. 32 DS-GVO
  • Artt. 33, 34 DS-GVO
  • Art. 28 i.V.m. Art. 32 DS-GVO
  1. IT-Sicherheit: Überblick über den Rechtsrahmen
  • Überblick
  • Allgemeines IT-Sicherheitsrecht
  • Schwerpunkt: BSI-Gesetz
  • Überblick: DORA
  • Überblick: CRA
  • Strafrecht
  1. IT-Sicherheit und Datenschutzrecht: (k)ein Konflikt?
  • Einhaltung des Datenschutzrechts bei der Umsetzung von IT-Sicherheit oder m.a.W.: Der Zweck heiligt nicht die Mittel!
  • Schwerpunkt: Rechtsgrundlage und Transparenzpflichten (Artt. 13, 14 und 15 DS-GVO)
  1. Praxisteil: Prüfung und Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu Art. 28 DS-GVO
  • Definition „Stand der Technik“
  • Bewertung der „Angemessenheit“
  • Prüfmöglichkeiten & Audits
  • Dokumentation

Der Rechtsteil wird durch den Referenten Dr. Jens Eckhardt durchgeführt. Die Abrundung durch den technischen Teil übernimmt der Referent Patrick Grihn.

Hinweis:
Anerkannt als Fortbildung zum Fachwissenerhalt für Datenschutzbeauftragte (Art. 37 Abs. 5 DS-GVO) sowie gemäß Selbstverpflichtungskriterien des BvD e.V.

Anmeldung:
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Link zur gewünschten Buchung. Bitte beachten Sie, dass systembedingt eine erneute Eingabe von Pflichtdaten erforderlich sein kann. Ca. eine Stunde vor Start des jeweils gebuchten Webinars und/oder Online-Seminars erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung.

Systemvoraussetzungen:
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilzunehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Die Bestätigungs-E-Mail des Webinars enthält einen Link zur Seite mit den Systemanforderungen.

Ihre Referenten

Dr. Jens Eckhardt


Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, pitc legal – Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Dr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, bei pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, sowie zertifiziert als Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance Officer (TÜV). Seit 20 Jahren hält er auch regelmäßig Vorträge und veröffentlicht in Fachmedien, insbesondere zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzrechts. Er ist Mitautor u. a. von Rüpke/v. Lewinski/Eckhardt, Datenschutzrecht, des Beck‘scher OK, Wolff/Brink, BDSG/DS-GVO, des Kommentars Recht der elektronischen Medien, des Handbuch IT- und Datenschutzrecht, des Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG/DS-GVO, des Beck’scher TKG Kommentar. Zudem ist er Vorstandsmitglied des BvD.

Patrick Grihn


Geschäftsführender Gesellchafter der nextindex GmbH & Co. KG, Vorstandsmitglied im IT-Verband networker NRW e. V., Mitglied im Ausschuss Prüfaufgaben des DSB im BvD e. V.

Patrick Grihn begleitet Unternehmen als Berater und Stratege bei der praktischen Umsetzung komplexer Compliance-Anforderungen. Sein Fokus liegt auf der Symbiose von technischer Innovation und regulatorischer Sicherheit. Er ist u.a. im Vorstand des IT-Verbands networker NRW e. V., Mitglied im Fachbeirat Sicherheit des eco – Verband der Internetwirtschaft und Sprecher im Ausschuss für Prüfaufgaben des Datenschutzbeauftragten im BvD e.V.
Mit seiner Expertise ist er deutschlandweit als Referent, Gutachter/Sachverständiger und im Fernsehen vertreten. Er gründete eine übergeordnete Arbeitsgemeinschaft zur praktischen Ausgestaltung des „Stand der Technik“ (Auf Basis des TeleTrusT SdT) mit mehreren Verbänden und Unternehmen. Mit viel technischem Hintergrundwissen erklärt er Unternehmen und Dienstleistern, wie der Stand der Technik zu verstehen ist und pragmatisch umgesetzt werden kann.

Von einer BvD Mitgliedschaft profitieren

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  • Kostenlose datenschutzrechtliche Erstberatung
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  • Günstige Versicherungstarife

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