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Online-Seminar: Personenbezug und Joint Controllership – Besondere Relevanz beim Einsatz von KI?!

Teilnahmegebühr

Sonderpreis BvD-Mitglieder

495,00 €

Nichtmitglieder

695,00 €

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Veranstaltungsbeschreibung:
Die Veranstaltung ist Teil der BvD-Fortbildung zum „AI-qualified (BvD)“ DPO/DPC. Es werden 8 AI-Credit-Points angerechnet für das Wahlmodul.

Die Bewertung des Personenbezugs ist grundlegend für die Bewertung der Anwendbarkeit des Datenschutzrechts beim Einsatz von KI. Die Nutzung von KI wirft zudem grundlegende Fragen zur Stellung als Alleinverantwortlicher und Joint Controller sowie zur Auftragsverarbeitung auf. Diese Einordnung ist anhand der DS-GVO vorzunehmen. Die Bewertung dieser Fragen im Kontext von KI erfordert auch einen Blick auf die Vorgaben des AI Acts und insbesondere auf die Rollenverteilung nach dem AI Act.
Die Diskussion dieser Fragen ist im Fluss, und die wesentlichen Punkte sind noch nicht geklärt. Das Seminar bietet Ihnen einen Überblick über die aktuelle Entwicklung als Grundlage für die von Ihnen vorzunehmenden Bewertungen.


Inhalte des Seminars sind:
– Einführung in den AI Act anhand seines Aufbaus
– Einführung in den Datenschutz beim Einsatz von KI
– Verhältnis des AI Acts zur DS-GVO
– Aktuelle Diskussion zum Personenbezug im Kontext der Nutzung von KI
– Aktuelle Diskussion zur Abgrenzung von Alleinverantwortlichkeit, Joint Controllership und Auftragsverarbeitung im Kontext der Nutzung von KI
– Rolle des DSB bei der Begleitung von KI-Projekten


Anmeldung:
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Link zur gewünschten Buchung. Bitte beachten Sie, dass systembedingt eine erneute Eingabe von Pflichtdaten erforderlich sein kann. Ca. eine Stunde vor Start des jeweils gebuchten Webinars und/oder Online-Seminars erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung.

Systemvoraussetzungen:

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Die Bestätigungs-E-Mail des Webinars enthält einen Link zur Seite mit den Systemanforderungen.



Ihr Referent

Dr. Jens Eckhardt


Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, pitc legal – Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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