AI-qualified DPOWahlbereich8 AI-Credit PointsFortbildungenDSGVODatenschutzbeauftragter

Online-Seminar: Vertiefung: Personenbezug, Joint Controllership und weitere Besonderheiten beim Einsatz von KI

Teilnahmegebühr

Sonderpreis BvD-Mitglieder

499,00 €*

Nichtmitglieder

699,00 €*

* Alle Preise zzg. gesetz. MwSt. Es gelten die AGB für Veranstaltungen des BvD.

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Veranstaltungsbeschreibung:
Die Veranstaltung ist Teil der BvD-Fortbildung zum „AI-qualified (BvD)“ DPO/DPC. Es werden 8 AI-Credit-Points angerechnet für das Wahlmodul.

Die datenschutzrechtliche Bewertung des Einsatzes von KI stellt besondere Herausforderungen! Die Bestimmung des Personenbezugs ist grundlegend für die Bewertung der Anwendbarkeit des Datenschutzrechts beim Einsatz von KI. Die Entscheidung des EuGH vom 04.09.2024 zur Bestimmung des Personenbezugs ist von besonderer Relevanz!

Die Nutzung von KI wirft zudem grundlegende Fragen zur Stellung als Alleinverantwortlicher und Joint Controller sowie zur Auftragsverarbeitung auf. Auch die Datenschutz-Folgenabschätzung muss die Besonderheiten von KI berücksichtigen.

Diese Bewertungen sind zwar anhand der DS-GVO vorzunehmen. Die Bewertung dieser Fragen im Kontext von KI erfordert aber auch einen Blick auf die Vorgaben des AI Acts und insbesondere auf die Rollenverteilung nach dem AI Act. Aufgrund der Anwendbarkeit beider Rechtsakte tritt muss auch das Verhältnis von DS-GVO und AI Act berücksichtigt werden.

Die Diskussion dieser Fragen ist im Fluss, und die wesentlichen Punkte sind noch nicht geklärt. Das Seminar bietet Ihnen einen Überblick über die aktuelle Entwicklung als Grundlage für die von Ihnen vorzunehmenden Bewertungen.


Inhalte des Seminars sind:
– Einführung in den AI Act anhand seines Aufbaus
– Einführung in den Datenschutz beim Einsatz von KI
– Verhältnis des AI Acts zur DS-GVO
– Aktuelle Diskussion zum Personenbezug im Kontext der Nutzung von KI
– Aktuelle Diskussion zur Abgrenzung von Alleinverantwortlichkeit, Joint Controllership und Auftragsverarbeitung im Kontext der Nutzung von KI
– Besonderheiten der Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von KI
– Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung: ein Überblick
– Rolle des DSB bei der Begleitung von KI-Projekte


Anmeldung:
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Link zur gewünschten Buchung. Bitte beachten Sie, dass systembedingt eine erneute Eingabe von Pflichtdaten erforderlich sein kann. Ca. eine Stunde vor Start des jeweils gebuchten Webinars und/oder Online-Seminars erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung.

Systemvoraussetzungen:

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Die Bestätigungs-E-Mail des Webinars enthält einen Link zur Seite mit den Systemanforderungen.

Ihr Referent

Dr. Jens Eckhardt


Dr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, bei pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, sowie zertifiziert als Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance Officer (TÜV). Seit 20 Jahren hält er auch regelmäßig Vorträge und veröffentlicht in Fachmedien, insbesondere zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzrechts. Er ist Mitautor u. a. von Rüpke/v. Lewinski/Eckhardt, Datenschutzrecht, des Beck‘scher OK, Wolff/Brink, BDSG/DS-GVO, des Kommentars Recht der elektronischen Medien, des Handbuch IT- und Datenschutzrecht, des Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG/DS-GVO, des Beck’scher TKG Kommentar. Zudem ist er Vorstandsmitglied des BvD.

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