FortbildungenDSGVODatenschutz in der Praxis

Online-Seminar – Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)

Anmelden

Was Sie wissen müssen! Was auf Sie zukommt!

Referent: Dr. Jens Eckhardt, Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

Das TTDSG ist verabschiedet und ist am 01.12.2021 ohne Übergangsfrist Inkraft getreten. Das bedeutet: Sie müssen sich jetzt damit vertraut machen und erforderliche Anpassung vornehmen.

Das TTDSG schließt die Lücke im deutschen Recht, welche durch das Fehlen einer ePrivacy-Verordnung entstanden ist. Sie setzt die Vorgaben der Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG („ePrivacy-Richtlinie“) um. Auch wenn die Cookie-Regelung der vielleicht prominente Aspekt ist, ist er nicht der Einzige. Das TTDSG löst die Datenschutzbestimmungen im TKG und im TMG ab. Die Auswirkungen gehen also weit über die Cookie-Thematik hinaus. Das betrifft alle Internetangebote und oder klassische Telekommunikationsunternehmen – aber auch die Frage der privaten Nutzung von Telekommunikation und Internet im Unternehmen ist betroffen.

Das Seminar berücksichtigt im Rahmen des § 25 TTDSG (Stichwort: Cookie-Regelung) auch die „Orientierungshilfe Telemedien 2021“ der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden.

Schwerpunkte:
TTDSG – die zwei Teile des TTDSG: Telekommunikation und Telemedien
Einordnung des TTDSG zwischen DS-GVO und ePrivacy-Richtlinie – Anwendungsvorrang oder nicht?
Überblick über die Regelungen des TTDSG
Was gilt wann?
Neugestaltung des Datenschutzes im Bereich Telekommunikation
– Reichweite des Telekommunikationsgeheimnisses
– Was ist erfasst und Verhältnis zur DS-GVO?
– Was gilt für die privaten Nutzung von Telekommunikation im Unternehmen
Neugestaltung des Datenschutzes im Bereich Telemedien
– Neue Anforderungen für Internetpräsenz oder bleibt alles beim Alten?
– Was gilt jetzt für Cookies, Tracking & Co.?
ePrivacy-Verordnung: Kommt sie noch – brauchen wir sie noch?
Zielgruppen:
BvD-Mitglieder, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzinteressiert, Geschäftsführer, Verantwortliche

Hinweis:
Seminar zum Fachwissenerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DS-GVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.

Anmeldung:
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Link zur gewünschten Buchung. Bitte beachten Sie, dass systembedingt eine erneute Eingabe von Pflichtdaten erforderlich sein kann. Ca. eine Stunde vor Start des jeweils gebuchten Webinars und/oder Online-Seminars erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung.

Systemvoraussetzungen:
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilzunehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Die Bestätigungs-E-Mail des Webinars enthält einen Link zur Seite mit den Systemanforderungen.

Von einer BvD Mitgliedschaft profitieren

  • Exklusive Events und Rabatte für Fortbildung und Tagungen
  • Kostenlose datenschutzrechtliche Erstberatung
  • Ein großes bundesweites Netzwerk
  • Günstige Versicherungstarife

Die neusten Datenschutztrends

Bleiben Sie stets auf dem Laufenden und verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr! Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig Einladungen zu unseren Events und alle aktuellen Positionspapiere und Handreichungen.

Anmeldung zum Newsletter

Um sich für den beschriebenen Newsletter anzumelden, tragen Sie bitte hier Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie können sich jederzeit über den Abmeldelink in unseren E-Mails abmelden.