FortbildungenDatenschutz in der PraxisDatenschutzbeauftragter

Online-Seminar: Tracking in digitalen Diensten – Möglichkeiten und Grenzen bei der Gestaltung von Websites, Apps und Co. für Marketing-Abteilungen und Webagenturen

Teilnahmegebühr

Sonderpreis BvD-Mitglieder

499,00 €*

Nichtmitglieder

699,00 €*

* Alle Preise zzg. gesetz. MwSt. Es gelten die AGB für Veranstaltungen des BvD.

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Veranstaltungsbeschreibung:
Digitale Dienste, wie Websites und Apps, sind in der Regel das Aushängeschild eines Unternehmens. Der Dienst soll gut aussehen, gut funktionieren, sicher und rentabel sein. Hierfür ist es meist unumgänglich, selbst Tracking-Technologien einzusetzen oder zumindest Tools, die dies tun. Angefangen bei der Einbindung von externen Schriftarten bis hin zu Drittdiensten, mit denen Nutzerverhalten analysiert und Werbemaßnahmen optimiert werden können. 

Der Außenauftritt birgt gleichzeitig hohe Haftungsrisiken: was Unternehmen in ihrem Keller an Datenverarbeitungen vornehmen, lässt sich ggf. kaschieren. Was Unternehmen auf der eigenen Website machen, ist jedoch für alle Besucher sichtbar. Nutzer und Behörden können Verstöße daher leicht identifizieren und nachweisen, was die vermehrt publik werdenden behördlichen Prüfaktionen und Schadenersatzklagen zeigen 

Die rechtlichen Anforderungen im Kontext digitaler Dienste einzuhalten, ist jedoch kein Selbstläufer. Hier greifen zwei Regelungsregime – TDDDG und DSGVO – fließend ineinander, was nicht selten zu Anwendungsschwierigkeiten führt. Vielen Betreibern bzw. Betreuern digitaler Dienste fällt es schon schwer die Fragen zu beantworten „Was passiert da eigentlich im Hintergrund der Website“ und „Für welche Funktionen braucht es (k)eine Einwilligung?“. 

Im Seminar wird anhand einzelner Tracking-Technologien und Tools demonstriert, wie diese selbst überprüft und rechtskonform eingebunden werden können. In manchen Fällen wird es entscheidend auf die technische Konfiguration ankommen, in anderen Fällen sind die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung maßgeblich. Anhand aktueller Entscheidungen von Behörden und Gerichten lernen die Teilnehmer, welche Fallstricke es bei der Gestaltung von Consent Management Systemen („Cookie-Bannern“) gibt und wie Best-Practice Varianten aussehen. 

Im Seminar werden darüber hinaus Besonderheiten bei der Umsetzung von Widerruf und Betroffenenrechten im Online-Kontext behandelt und anhand von Beispielen aufgezeigt, wie die Tracking-Prozesse in der Datenschutzerklärung abgebildet werden sollten.

Inhalte des Seminars:

  • Tracking-Technologien – Cookies, Pixel, Fingerprinting und mehr
  • Unterscheidung von Einsatzzwecken – von Schriftarten über Newsletter bis Retargeting
  • Identifizierung von Endgerätezugriffen – Netzwerkanalyse selbstständig prüfen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen – Wann und für wen gelten TDDDG und DSGVO?
  • Abgrenzung – Für welche Funktionen braucht es (k)eine Einwilligung?
  • Auslegungshilfen – Veröffentlichungen der Behörden und aktuelle Entscheidungen der Gerichte
  • Konfigurationsmöglichkeiten bei der Einbindung von Drittdiensten (u.a. Reichweitenmessung, Chatbots, TagManager, Videos, Maps und Sicherheits-Tools) – der Teufel steckt im Detail
  • Anforderungen an eine wirksame Einwilligung – Gestaltungsmöglichkeiten von Consent Management Systemen („Cookie-Banner“)
  • Prüfaktionen der Behörden – Wer prüft was?
  • Umsetzung von Widerruf und Betroffenenrechten – Besonderheiten im Online-Kontext
  • Abbildung der Prozesse in der Datenschutzerklärung

Zielgruppe: 
Die Schulung richtet sich an alle Personen, die die (datenschutzkonforme) Gestaltung und Pflege von Websites, Apps und anderen digitalen Diensten betreuen, d.h. Beschäftigte aus Marketing-Abteilungen und Webagenturen, Webmaster, Administratoren, Datenschutzbeauftragte, Beschäftigte aus Rechts- und Compliance-Abteilungen

Referentin

Dr. Nina Herbort


Dr. Nina Herbort ist Rechtsanwältin und Gründerin der Kanzlei Short Law. Sie berät zu allen Facetten des Datenschutzes, wobei ein besonderer Fokus ihrer Tätigkeit auf technischen Aspekten des Datenschutzes, Digitalen Diensten und Auditierung liegt. Von 2018 – 2024 war Nina Herbort Referentin bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Berlin und Brandenburg mit einem Fokus auf Digitalwirtschaft, Tracking-Technologien und internationaler Zusammenarbeit. Während dieser Zeit war sie im Rahmen eines EDSA-Secondments auch mehrere Monate für die niederländische Aufsichtsbehörde tätig. Nina Herbort ist Redaktionsmitglied der Fachzeitschrift Privacy in Germany (PinG), Autorin zahlreicher Publikationen und Referentin zu datenschutzrechtlichen Themen bei Fachtagungen. Sie hat zu „Digitalen Bildnissen“ und der Schnittstelle zwischen Urheber- und Datenschutzrecht promoviert und unterrichtet seit 2017 zum Fotorecht an der Ostkreuzschule für Fotografie.

Hinweis:
Seminar zum Fachwissenerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DSGVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.

Anmeldung:
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Link zur gewünschten Buchung. Bitte beachten Sie, dass systembedingt eine erneute Eingabe von Pflichtdaten erforderlich sein kann. Ca. eine Stunde vor Start des jeweils gebuchten Webinars und/oder Online-Seminars erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung.

Systemvoraussetzungen:
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Die Bestätigungs-E-Mail des Webinars enthält einen Link zur Seite mit den Systemanforderungen.

Von einer BvD Mitgliedschaft profitieren

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