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Ausgebucht – Präsenz-Sonderseminar: Datenschutz in medizinischen Einrichtungen

Aktuell sind alle Plätze für das Seminar vergeben. Wir bieten einen Praxis-Workshop mit dem Thema: Die praktische Umsetzung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten an. Zur Anmeldung

Referent: Sebastian Koye, Geschäftsführer der datenschutzklinik in Freiburg.
Medizinische Einrichtungen schaffen ein weites Feld in der Verarbeitung von Daten. Von der Einzelbehandler-Praxis bis hin zur Universitätsklinik mit Maximalversorgung.
Es gibt sensible Daten im Überfluss, doch wer darf eigentlich was? Die ärztliche Schweigepflicht ist nicht das Allheilmittel zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Aber wann greift der Datenschutz und wann die ärztliche Schweigepflicht? Ab wann sprechen wir überhaupt von medizinischen Daten? An wen darf ein Arzt diese
weitergeben und unter welchen Voraussetzungen? Was, wenn der Medizingerätehersteller Patientendaten bei Amazon Web Services speichert? Wie schicken wir einem Patienten
ein Röntgenbild? Sind Datenschützer am Ende die Verhinderer des medizinischen Fortschritts? Dieses Seminar gibt Antworten.

Inhalte:

  • Kurzüberblick: Datenschutzregelungen aus Sozialgesetzbüchern und weiteren relevanten Sondergesetzen
  • Grundlagen zum Patientendatenschutz
  • Ärztliche Schweigepflicht & Datenschutz: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
  • Besonderheiten in medizinischen Einrichtungen: Praxisgemeinschaft vs. Gemeinschaftspraxis, Klinik vs. Klinikum
  • Verwendung von Patientendaten innerhalb & außerhalb des Krankenhauses
  • Datenübermittlung an Dienstleister: IT, Abrechnung, Berater, Medizinprodukte etc.
  • Datenschutz bei Infektionskrankheiten
  • Forschung mit Patientendaten
  • Datenschutz bei betriebsärztlichen Untersuchungen
  • Der Patient im eigenen Haus
  • Rechte der Patienten an ihren Daten: Datenschutzauskunft vs. Patientenauskunft, Löschen und Aufbewahrungspflichten, Betroffenenrechte in der Forschung
  • Herausforderung Kommunikation: Datenaustausch zwischen Arzt-Patient, Arzt-Arzt, Klinik-Klinik
  • Erörterung von Beispielen aus der Praxis & Diskussion

Hinweis:
Seminar zum Fachwissenerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DS-GVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.

Von einer BvD Mitgliedschaft profitieren

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  • Kostenlose datenschutzrechtliche Erstberatung
  • Ein großes bundesweites Netzwerk
  • Günstige Versicherungstarife

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