Seminar – Datenschutz in der Kommunalverwaltung
Referentin: Anke Schröder
Die Auseinandersetzung mit den materiellen Datenschutzanforderungen in den Fachgesetzen für die Beratung und Durchführung von Kontrollen!
Die Datenverarbeitung in Kommunalverwaltungen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) basiert auf ca. 300 bis 450 Fachgesetzen. Die allgemeinen materiellen Datenschutzregeln der Landesdatenschutzgesetze kommen subsidiär zur Anwendung. Dies wird sich auch nach Anwendungsbeginn der DS-GVO
(2018) ,voraussichtlich aufgrund gesonderter nationaler Erlaubnistatbestände der Mitgliedstaaten, nicht ändern.
In dem Seminar sollen Anregungen für Datenschutzkontrollen in verschiedenen Fachbereichen gegeben werden, die auf fast 10jährigen Erfahrungen als bDSB in Kommunalverwaltungen beruhen.
Links und Downloads (2)
- BvD_Flyer_K-DS (PDF, 543K)Download
- AGB des BvD für Veranstaltungen