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Haftung von Datenschutzbeauftragten in Deutschland ab dem 25. Mai 2018

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Referent: Stefan Sander, SDS RAe

Haftung von Datenschutzbeauftragten in Deutschland ab dem 25. Mai 2018

Können Sie nicht mehr ruhig schlafen, wegen Ihrer eigenen Haftung im Hinblick auf die Veränderungen durch die DS-GVO? Das muss nicht sein!

Die DS-GVO ist erst ab dem 25.5.2018 unmittelbar anzuwendendes Recht. Die Umstellung auf die neuen Anforderungen der DS-GVO muss also neben dem Tagesgeschäft erfolgen, das sich bis zum Stichtag nach dem bisherigen Recht zu richten hat. Dass die damit knappen Ressourcen zielgerichtet darauf verwenden werden müssen, die Voraussetzungen zu schaffen, um ab dem Stichtag den neuen Anforderungen zu genügen, richtet sich daher als Arbeitsauftrag nicht nur an die Verantwortlichen, sondern auch an die Datenschutzbeauftragten. Das Seminar zielt darauf ab, die Grundlagen für eine etwaige Haftung des Datenschutz- beauftragten für Versäumnisse in diesem Kontext zu beleuchten.

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