FortbildungenDatenschutz in der Praxis

Sonder-Seminar: Videoüberwachung: Was geht, was geht nicht?

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Referent: Stefan Sander, Software-Systemingenieur und zugleich Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Er hat sich auf IT-Vertragsrecht sowie Datenschutzrecht spezialisiert (SDS Rechtsanwälte Sander Schöning PartG mbB, Duisburg)

Videoüberwachung ist inzwischen überall verbreitet und gilt als leicht verfügbares und schnell installiertes Mittel zum (vermeintlichen) Schutz von Eigentum, Schutz der Angestellten, usw. Optische Überwachungssysteme (klassische Videoüberwachung, Dash- und Bodycams, Türklingelkameras, Parkraumbewirtschaftung, etc.) werden für viele Zwecke von privatwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Stellen eingesetzt und nur sehr selten wehren sich einzelne betroffene Personen. In welchen Fällen bislang bekannt gewordene Urteile den Menschen recht gaben und was für eine zulässige Videoüberwachung (vor deren Inbetriebnahme) im Rahmen bestimmter Beispielsszenarien zu tun ist, erfahren Sie in unserem Seminar!

Inhalte:
• Rechtliche Grundlagen
• Die Zwecke einer Videoüberwachung
• Videoüberwachung und biometrische Verarbeitungen
• Die Legenden von der Einwilligung
• Besonderheiten aufgrund des Beschäftigtendatenschutzes
• Pflichten des Verantwortlichen
• Kennzeichnungspflicht und Transparenzvorschriften
• Auftragsverarbeitungen im Kontext von Kamerasystemen
• Dokumentationspflichten und notwendige Verträge
• Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
• Dokumentation der Sicherheit der Verarbeitung
• Datenschutzfolgeabschätzungen
• Einbindung der Mitbestimmung (Betriebsrat, Personalvertretung, Mitarbeitervertretung)
• Rechte und Pflichten von DSBs im Kontext der Videoüberwachung
• Rechte von betroffenen Personen (insbesondere bzgl. Einzelbildern, Filmsequenzen)
• Kontrollen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
• Verwendung als Beweismittel und/oder Beweisverwertungsverbote
• Prozessrechtliche Risiken der Einführung von Videoüberwachung

Zielgruppen:
BvD-Mitglieder und Nicht-Mitglieder, Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren, Geschäftsführer, Verantwortliche.

Zimmerkontingent:
Der BvD hat für Teilnehmer:innen ein Zimmerkontingent im Veranstaltungshotel eingerichtet. Der Preis beträgt 139,00 EUR inkl. Frühstück. Reservierung unter:
Tel: 030 688 322 422
E-Mail: reservations.berlin@leonardo-hotels.com
Bitte berufen Sie sich auf das Stichwort: „BvD“
Das Kontingent ist bis zum 14.04.2024 abrufbar.

Hinweise:
Seminar zum Fachwissenerhalt nach Artikel 37 Absatz 5 DSGVO, sowie Selbstverpflichtungskriterien auf das Berufsbild des BvD e.V.

Das Sonder-Seminar findet am Vortrag unseres diesjährigen Frühjahrskongress statt: Besuchen Sie auch die BvD-Verbandstage.

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