FortbildungenBDSGDatenschutz im Unternehmen

Webinar: Datenschutzrechtliche Aspekte von KI in Learning Management Systemen

Teilnahmegebühr

Sonderpreis BvD-Mitglieder

225,00 €

Nichtmitglieder

450,00 €

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Die Veranstaltung ist Teil der BvD-Fortbildung zum „AI-qualified (BvD)“ DPO/DPC. Es werden 4 AI-Credit-Points angerechnet für das Wahlmodul.

Kurzbeschreibung:
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Learning Management Systemen (LMS) verändert die Art und Weise, wie Lerninhalte bereitgestellt, personalisiert und analysiert werden. KI-gestützte Funktionen wie adaptive Lernpfade, automatisierte Bewertungen und datenbasierte Empfehlungen bieten große Chancen für eine effiziente und individualisierte Weiterbildung. Gleichzeitig stellen sie Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Organisationen vor erhebliche datenschutzrechtliche Herausforderungen. Beim Einsatz von KI in LMS werden personenbezogene Daten der Lernenden verarbeitet, sei es zur Analyse von Lernfortschritten, zur Optimierung von Kursinhalten oder zur individuellen Anpassung des Lernangebots. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzen dabei klare Rahmenbedingungen, die Unternehmen einhalten müssen.

Insbesondere die Fragen der Datenminimierung, Zweckbindung und Transparenz sind entscheidend, um eine rechtskonforme Nutzung sicherzustellen. Ein weiteres zentrales Thema ist die automatisierte Entscheidungsfindung und das Profiling, die bei KI-gestützten Systemen eine Rolle spielen können. Beispielsweise können Algorithmen basierend auf Lernverhalten und Testergebnissen individuelle Empfehlungen oder Einstufungen vornehmen. Hierbei stellt sich die Frage, welche Daten in welcher Tiefe verarbeitet werden dürfen und welche Rechte Lernende in Bezug auf ihre Daten haben.

In diesem Webinar werden die rechtlichen Grundlagen sowie praxisnahe Maßnahmen zur Umsetzung eines datenschutzkonformen Einsatzes von KI in LMS vorgestellt. Das Webinar richtet sich an HR- und L&D-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte, IT-Entscheider sowie alle, die Learning Management Systeme mit KI-Technologien rechtskonform nutzen möchten.

Lernen Sie, wie Sie Datenschutz und innovative Lerntechnologien erfolgreich in Einklang bringen können!

In diesem Webinar erfahren Sie:

  • Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben (DSGVO, BDSG) für KI in LMS gelten 
  • Wie Lernfortschrittsanalysen, automatisierte Empfehlungen und sonstige Datenverarbeitungen rechtssicher gestaltet werden
  • Welche Risiken durch automatisierte Entscheidungen und Profiling bestehen 
  • Best Practices für Datenschutz, Transparenz und sichere Datenverarbeitung 

Anmeldung:
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung einen Link zur gewünschten Buchung. Bitte beachten Sie, dass systembedingt eine erneute Eingabe von Pflichtdaten erforderlich sein kann. Ca. eine Stunde vor Start des jeweils gebuchten Webinars und/oder Online-Seminars erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung.

Systemvoraussetzungen:

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Die Bestätigungs-E-Mail des Webinars enthält einen Link zur Seite mit den Systemanforderungen.

Ihre Referentin

Dr. Inka Knappertsbusch


Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht

Der Schwerpunkt von Inka Knappertsbusch liegt auf der arbeitsrechtlichen Beratung und Verhandlung im Rahmen von Restrukturierungen und Betriebsvereinbarungen, insbesondere zu IT, KI und New Work. Darüber hinaus berät sie in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Besondere Kenntnisse besitzt sie außerdem in Datenschutzfragen im Beschäftigungskontext. Sie ist Mitherausgeberin der Bücher „Arbeitswelt und KI 2030“ und „Die Zukunft der Arbeit“. Zu ihren Mandanten zählen internationale Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen. Inka Knappertsbusch schloss sich 2019 CMS Hasche Sigle an. Zuvor war sie drei Jahre als Anwältin in einer internationalen Kanzlei tätig. Während dieser Zeit absolvierte sie ein einjähriges Secondment in der Rechtsabteilung eines japanischen Handelshauses in London. 2023 wurde sie Counsel der Sozietät.

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  • Kostenlose datenschutzrechtliche Erstberatung
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