Teilnahmegebühr
Sonderpreis BvD-Mitglieder
150,00 €*
Nichtmitglieder
295,00 €*
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Veranstaltungsbeschreibung:
China ist nicht nur einer der wichtigsten Handelspartner Europas, sondern auch ein Hotspot komplexer Datenschutz- und Compliance-Fragen. Mit den neuen chinesischen Standardvertragsklauseln und strengen EU- Vorgaben geraten Unternehmen zunehmend ins Spannungsfeld unterschiedlicher Rechtsregime.
Der Vortrag beleuchtet die aktuellen Entwicklungen, zeigt Parallelen und Unterschiede zu den EU-SCCs auf und gibt praxisnahe Einblicke in laufende Verfahren und deren Konsequenzen für die Unternehmenspraxis. Ein Muss für alle, die mit internationalen Datenflüssen arbeiten und rechtliche Stolperfallen vermeiden wollen.
Inhalte:
- Chancen und Risiken des Datentransfers zwischen China und Europa
- Vergleich der chinesischen Standardvertragsklauseln mit EU-SCCs
- Strategien zur Vermeidung von rechtlichen Stolperfallen
Ihr Referent
Dr. Axel Freiherr von dem Bussche, LL.M. (L.S.E.), CIPP/E
Rechtsanwalt – Fachanwalt für InformationstechnologierechtAxel Freiherr von dem Bussche ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht in der Praxisgruppe Technology, Media & Telecoms. Er begleitet Mandanten in nationalen und internationalen Digital- und Datenschutzprojekten und ist ausgewiesener IT-Rechts und DSGVO-Experte. Axel von dem Bussche ist außerdem als „Head of Clients“ im Management von Taylor Wessing für den Bereich Kunden und Innovation verantwortlich.
Axel von dem Bussche steuert mit seiner langjährigen Erfahrung und herausragenden Expertise Mandanten auf der Anbieter- und Anwenderseite routiniert durch komplexe, internationale Transaktionen, Vertragsgestaltungen und Regulierungsfragen (DSGVO, AI Act, NIS-2/DORA, Data Act). Er begleitet Konzerne bei der Transformation zu digitalen und globalen Geschäftsmodellen, unterstützt Unternehmen bei der Implementierung von KI – und Datenschutzvorschriften, ist strategischer Berater der Geschäftsleitung seiner Mandanten zur Compliance in der Digitalisierung und führt Verhandlungen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.